Harald Thomé hat dankenswerterweise das Praxishandbuch der Bundesarbeitsagentur für das Verfahren nach dem Sozialgerichtsgesetz in Hartz-IV-Sachen öffentlich gemacht. Das gut hundertseitige Skript ist eine Pflichtlektüre für den sozialpolitisch Interessierten. Wer zudem über die notwendige sozialrechtliche Sachkunde verfügt, wird leicht erkennen, mit welchen Tricks man versucht, die Armen noch ärmer zu machen und den Klassenkampf staatlicherseits zu betreiben. Es ist ein peinliches Dokument, für dessen Veröffentlichung man dankbar sein muß. Merke: Die hohe Belastung unserer Sozialgerichte in SGB-II-Sachen rührt vor allem daher, daß die Behörden gar nicht gewillt sind, das Recht in rechtmäßiger Weise anzuwenden.
Jürgen Fenn
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Gerne. Bitte weitersagen.
Ich würde mir ein paar Zitate wünschen, die deine Behauptung exemplarisch BELEGEN. Hab mir das Paper durchgeschaut und sehe auf den ersten Blich tatsächlich nur sachliche/erläuternde Infos zum Verwaltungs- und Gerichtsverfahren.
WORAUS geht die Absicht der Behörde hervor, das REcht nicht in rechtmäßiger Weise anzuwenden? Wo sind die peinlichen Stellen?
Es handelt sich hier meiner Ansicht nach um eine ganz normale juristische Kommentierung, die dazu noch recht übersichtlich Aufgebaut ist. Woraus ergibt sich denn, deine Einschätzung, das es ein “peinliches Dokument” usw. sei? Hab ichs nur nicht gefunden?
Wie ich schon schrieb: Wer über die notwendige sozialrechtliche Sachkunde verfügt, liest den Text eben anders. Es handelt sich um die offizielle Linie, und die Quoten, die ganz am Ende genannt werden, sind ernst gemeint. Die früher so genannte „Ehrenmanntheorie“, der zufolge der Sozialleistungsträger nur aus ehrenwerten Motiven heraus Leistungen versage und sich deshalb nur der lieben Form halber vor den Kadi zitieren lasse, ist aus gutem Grund von der Literatur zunehmend aufgegeben worden. Mittlerweile sind deshalb beim Verzögern von Leistungen auch Prozeßzinsen zu zahlen. Sehr schön, wenn man zu dem, was aus der Praxis seit Jahren bekannt ist, dann auch mal den internen Kladderadatsch lesen kann.
Jeder Richter der wissentlich Leistungen zur Grundsicherung vorenthält, vermindert, oder mit seinen Urteilen aktiv rechtsstaatliche Grundsätze untergräbt, unterstützt direkt die Ausbeutung des Menschen. Jeder Euro welcher entgegen verfassungsrechtliche Bestimmungen, ob substidär oder aus Eigeninteresse, vorenthalten wird, fehlt im Binnenmarkt zur tatsächlichen Schaffung von Arbeitsplätzen. Selbstverständlich bereichert sich Mc Kinsey und Co. fortlaufen ohne tatsächliche Wertschöpfung, nur auf unsere Kosten und auf Kosten unserer Kinder.
Sozialgerichte sind Keine Talkshows. Sozialgerichte dürfen nicht nach unbestimmten Ermessen Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums vorenthalten. Jegliche medial- offenkundig beabsichtigte Verallgemeinerung von Leistungsmissbrauch, widerspricht dem tatsächlichen Rechtsschutzbedürfnisses jedes Bürgers den sozialstaatlichen Prizipien der Bundesrepublik Deutschland.
Kriminelle Weisungen an Führungskräfte der Bundesagentur für Arbeit in sog. Fachschulungen, entsprechen direkt den Masstäben einens Ron Hubard (Gewinnmaximierung) haben Täuschungscharakter und sind unverzüglich einzustellen.
Ein Jobcenter welches Keine Arbeit vermittelt ist kein Jobcenter, sondern nur der Schwanz einer schmarotzenden Ratte auf der Suche nach Beute.