Kann man Suchmaschinen verbessern?

Ich meine […], daß das „Suchen“ eine (Kultur-)Technik ist, die dem derzeitigen Web adäquat ist. Suchmaschinen bieten uns das Web auf diese Weise dar, und wir nehmen es auf diesem Weg wahr. Das ist nicht zu „verbessern“, es kann nur durch ein qualitativ anderes Angebot ersetzt werden. Dessen Erscheinen auf der Bühne kann man aber nicht erzwingen, es kommt, wenn die Zeit dafür reif ist, und zwar unabhängig vom Ressourceneinsatz und vom Know-How eines Projekts.

Zuerst veröffentlicht in der Mailingliste InetBib am 17. Juli 2007.

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Die Milchmädchenrechnung im öffentlichen Sektor

In der InetBib-Liste wurde heute morgen – nicht ohne einen gewissen Stolz – darauf hingewiesen, daß in der Uni-Bibliothek Karlsruhe nunmehr dank der Automatisierung des Ausleihebetriebs auch zu verlängerten Öffnungszeiten Bücher von den Benutzern mithilfe von RFID-Technik selbständig ausgeliehen werden können. Dieser Service sei nun auch auf die Fernleihe ausgedehnt worden. Durch den Einsatz eines neuen „Fernleiheautomaten“ könne nun auch hier vollständig auf Personal verzichtet werden. Der neue Automat stehe an sieben Tagen die Woche 24 Stunden zur Verfügung.

Diese Meldung erinnert nicht nur an Böllsche Satiren aus den 50er Jahren. Hieran kann man auch sehen, welche Vorstellungen den Betrieb und die Personalpolitik in der öffentlichen Verwaltung derzeit bestimmen.

Ich gebe ein anderes Beispiel aus dem öffentlichen Sektor: In Frankfurt werden die Mülltonnen von einem Mitarbeiter geleert. Der sitzt in einem Müllauto, an dem ein hydraulischer Greifarm befestigt ist, und fährt die Straßen entlang, greift mit dieser Vorrichtung die Tonnen und kippt sie in den Wagen. Bei uns in Neu-Isenburg fährt die – kommunale, nicht privatisierte – Müllabfuhr in Gruppen zu fünf Mitarbeitern: einer fährt den Wagen, einer läuft voran und stellt die Tonnen raus, die anderen leeren sie. Das sind fünf Leute in Lohn und Brot. In Frankfurt säßen vier von denen beim Arbeitsamt aufm Flur. Und unsere Müllabfuhr ist wesentlich billiger als die Frankfurter Müllabfuhr!

Mit dieser scheinbaren „Sparerei“ machen wir unser Land selbst kaputt.

Ich gehe jede Wette ein, daß es wesentlich billiger wäre, die – je nach Rechnung – 3,5 bis 5 Millionen Arbeitslosen im öffentlichen Dienst zu beschäftigen, zum Beispiel in Bibliotheken, als sie zu verwalten, mit Lohnersatzleistungen zu alimentieren, mit Sanktionen zu überziehen, zu sinnlosen Bewerbungen auf Staatskosten zu zwingen, zu teuren Fortbildungen zu schicken, in umfangreiche Rechtstreitigkeiten vor den Sozialgerichten zu verstricken, wo es in der letzten Instanz oft nur noch um wenige Euro geht, etc.pp.

Das alles ist ganz offensichtlich eine Milchmädchenrechnung.

Zuerst veröffentlicht in der Freitag Community am 25. Mai 2009.

The point about Google

Well, the point about Google is not only about monopoly, but also about web culture in the broadest meaning of the term.

The way we use Google today, Google determines the way we perceive the web. Googling has already become a synonym for using or for surfing the web. And that’s the point because there’s something going wrong here.

The solution, however, to my mind is not „improving“ search engine technology, but rather developing something completely different. We have had the web catalogue such as Yahoo or DMOZ and the search engine so far. What could replace these tools that have clearly proved insufficient?

What we need is a new paradigm providing orientation for web users. I don’t know either what this could be, but it is clearly not a different or another search engine, so what we need is not an alternative to Google.

Google itself already is obsolete. Otherwise, we would not think about alternatives, would we?

Zuerst veröffentlicht in der Mailingliste nettime-l am 23. September 2007, geringfügig neu gefaßt am 17. Mai 2009.

Das Zuständigkeitsrecht der gewerblichen Unfallversicherung ist mit Europarecht vereinbar

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung DGUV weist in einer Pressemitteilung drauf hin, daß der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache Kattner Stahlbau GmbH (C-350/07) gegen die Maschinenbau-Berufsgenossenschaft die Vereinbarkeit des Unfallversicherungsmonopols mit dem Gemeinschaftsrecht bestätigt hat.

Der EuGH hat heute aufgrund einer Vorlage des Sächsischen LSG entschieden, daß eine gewerbliche Berufsgenossenschaft kein „Unternehmen“ im Sinne der Artt. 81, 82 EG sei (LS 1). Auch der freie Dienstleistungsverkehr (Artt. 49, 50 EG) stehe dem Zuständigkeitsrecht grds. nicht entgegen. Dem vorlegenden LSG verbleibe allerdings zu prüfen, ob das System der gewerblichen Unfallversicherung in Deutschland über das hinausgehe, „was zur Erreichung des Ziels der Gewährleistung des finanziellen Gleichgewichts eines Zweigs der sozialen Sicherheit erforderlich ist“ (LS 2).

Der EuGH kam insbesodere zu dem Ergebnis, das Solidarprinzip sei in der gewerblichen Unfallversicherung in hinreichendem Maße verwirklicht. Das war angezweifelt worden, weil sich die Höhe der Beiträge, die die Berufsgenossenschaft erhebt, auch nach dem Gefahrtarif richtet, also nach der typisierten Unfallgefahr in dem jeweiligen Gewerbezweig. Damit unterscheidet sich die gewerbliche Unfallversicherung bei der Beitragsbemessung grundlegend von anderen Zweigen der Sozialversicherung.

Vorausgegangen war eine Kampagne von — so die DGUV — insgesamt etwa 100 Unternehmern, die sich gegen die Pflichtmitgliedschaft in der für sie zuständigen BG gewehrt hatten. Im Schrifttum war die Auffassung, das Zuständigkeitsrecht der Unfallversicherung verstoße gegen Gemeinschaftsrecht, vor allem von Richard Giesen seit Mitte der 1990er Jahre vertreten worden. Nachdem das BSG die Vorlage an den EuGH unter Berufung auf die ständige Rechtsprechung des EuGH abgelehnt hatte (BSG, B 2 U 16/03 R vom 11.11.2003; EuGH, Rechtssache Cisal C‑218/00 vom 22.1.2002), fanden die Unternehmer beim Sächsischen LSG dann doch noch ein offenes Ohr.

Eine parallel geführte Kampagne zielte gegen die Bemessung der Beiträge zur gewerblichen Unfallversicherung nach dem Gefahrtarif. Die dagegen gerichteten Klagen (vor allem von Zeitarbeitsunternehmern) wurden schließlich in mehreren Urteilen des Bundessozialgerichts sowie durch einen Nichtannahmebeschluß des Bundesverfassungsgerichts im Jahre 2007 abgewiesen.

Die Entscheidung des EuGH kommt nicht überraschend, sondern ist die konsequente Fortentwicklung der bisherigen Rechtsprechung des Gerichts. Die Entscheidungsgründe sind lesenswert, weil sie die gesamte bisherige Rechtsprechung des Gerichts referieren und auf den konkreten Fall beziehen. Nach alledem ist vor dem LSG auch angesichts des LS 2 des vorliegenden Urteils mit einer Klageabweisung zu rechnen.

Weblinks:

Zuerst veröffentlicht in den Xing-Foren Sozialrecht und Europarecht am 5. März 2009.

Vom sozialen Rechtsstaat zum Bundesverfassungsgerichtsstaat

Der Rechtsstaat wird zunehmend zu einem Bundesverfassungsgerichtsstaat. Verfassungsrechtliche Bedenken werden kaum noch beachtet.

Das Bundesverfassungsgericht ist immer mehr zu einer Instanz geworden, die die Notbremse ziehen muß, während Verwaltung und Gesetzgebung testen, was geht.

Und jeder Schritt, den wir dagegen unternehmen könnten, führt uns nur immer weiter in den Bundesverfassungsgerichtsstaat hinein.

Zuerst notiert auf Twitter am 6. Mai 2009: [1], [2], [3], sowie in der Freitag Community am 9. Mai 2009.