Erneut: Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung

„Wir sehen uns das sehr genau an. … warnte Kassenpatienten vor überstürzten Kündigungen ihrer Krankenversicherung. Es sei damit zu rechnen, dass weitere Kassen ihre Beiträge anheben. … Bislang hätten nach Wissensstand seines Verbandes lediglich acht von 169 Kassen einen Zusatzbeitrag angekündigt.“ (FAZ, 27. Januar 2010).

Erst stellen sie die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung auf „Gesundheitsfonds“ um und berechnen diese Lösung so, daß der Zusatzbeitrag spätestens in diesem Jahr aus haushaltsrechtlichen Gründen von den Krankenkassen erhoben werden muß, dann kündigen die ersten an, dies nun auch zu tun, und dann schauen sie sich „das sehr genau an“.

Aufgabe: Bitte bringen Sie die vorstehenden Gliedsätze in eine sinnvolle Reihenfolge und vergleichen Sie diese mit dem tatsächlichen Vorgehen der Sozialpolitiker. Was fällt Ihnen dabei auf?

Mittwochmorgen, viertel vor acht

Heute morgen war es auch bei uns so kalt, daß ich außer dem wollenen Stirnband noch die Kapuze herausgeholt habe. Ich traute mich nicht, meinen Insulin-Pen im Rucksack zu transportieren, sondern steckte ihn vorsorglich in die Hemdtasche unter den Pullover, um ihn vor Frost zu schützen. Aber der Anblick des klaren hellen Morgenhimmels wog vieles wieder auf.

Hier ist der Kunde noch König II

Die CD-Abteilung bei Saturn Hansa in Neu-Isenburg ist ebenso schlecht. Vorbei die Zeiten, als man dort noch ältere Aufnahmen von Gulda, Brendel oder Fischer-Dieskau fand. Vor zwei, drei Jahren hatten sie an einem Wochenende noch mehrere Einspielungen der Cello-Suiten von Bach am Lager, die ich miteinander vergleichen konnte – bevor ich mir dann doch die alte Referenz von Pablo Casals kaufte. Keine CD von Django Reinhardt vorrätig, zu seinem Geburtstag … Jüngere Klassik-Einspielungen waren auch hier abwesend. Karajan rulez. Und erneut „Mozart für Manager“ und dergleichen. Ane Brun: Fehlanzeige. Immerhin dann doch noch bei Leonard Cohen fündig geworden, aber allzu originell war das ja nun nicht.

Das Frankfurter Phonohaus fehlt mir sehr.

Bloggen über die berufliche Tätigkeit?

Claudia Kilian hatte gestern in ihrem Blog die Frage aufgeworfen, warum so wenige Blogger über ihre eigene berufliche Tätigkeit schreiben? Hierzu schrieb ich am selben Abend in zwei Kommentaren[1][2]:

Spontan fallen mir die Blawgs ein, vor allem Udo Vetters law blog oder Thomas Stadlers Internet-Law. Wobei ich mich immer wieder demütig darüber wundere, wie abwechslungsreich und bewegt der berufliche Alltag meiner geschätzten Herren Kollegen zu sein scheint … 😉 SCNR. [… Aber:] Lohnabhängige, die bloggen? Die sind zugegebenermaßen sehr selten. Freiberufler zwischen 35 und 45, linksliberal bis grün gestimmt, dominieren die Szene klar. Und die meisten sind, übrigens, männlich. Meine Vermutung: Wer bloggt, kann es sich leisten, eine eigene Meinung zu haben. Online werden die faktischen Grenzen der Freiheit, seine Meinung äußern zu können, besonders deutlich. Von den Gefahren, die mit einer Veröffentlichung von Einstellungen, Konflikten, Meinungen zur Arbeit einhergehen, mal ganz abgesehen. Falls überhaupt, könnte ich mir solche Blogs nur anonym vorstellen.

Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung und SGB II

Presseberichten zufolge, plant die DAK, einen Zusatzbeitrag von bis zu 8 Euro/Monat zu erheben. Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Bezieher können nach § 26 IV SGB II beim SGB-II-Träger die Übernahme des Zusatzbeitrags beantragen. Der Träger kann den Beitrag übernehmen, wenn der Wechsel der Kasse für den Hilfebedürftigen eine besondere Härte bedeuten würde.

Maßstab ist Art. 3 I GG in Verbindung mit dem Rechtsstaats- und dem Sozialstaatsprinzip. Demnach hat sich der Betroffene grundsätzlich auf die neue Lage einzustellen. Je intensiver aber der Eingriff in seine Grundrechte ist, je weniger ihm das Ausweichen also möglich ist, desto strenger ist hier die Bindung des Staates an den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (neue Formel).

Problematisch ist das hier in zweierlei Hinsicht: Zum einen wäre der Hilfebedürftige auf Dauer gehalten, ständig die Krankenkasse zu wechseln (soweit das gesetzlich möglich ist). Er müßte somit ständig den „Krankenkassen-Markt“ beobachten und laufend bereit zum Wechsel sein, um einer eventuellen Beitragspflicht zu entgehen, ständig „auf der Flucht“ vor dem Zusatzbeitrag. Hier stellt sich die Frage der Zumutbarkeit, insbesondere mit Blick auf die Transparenz des Marktes und unter Berücksichtigung des nicht nur vorübergehenden Bezugs von Leistungen für Niedriglohnbezieher (Aufstocker). Zum anderen kann der Fall eintreten, daß sämtliche Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben. Genau dies ist derzeit mittelfristig absehbar. Der Gesetzgeber hat den Finanzengpaß der gesetzlichen Krankenversicherung durch den Gesundheitsfonds absichtlich herbeigeführt. Dann kann der Betroffene der Erhebung des Beitrags nicht mehr durch den Wechsel der Krankenkasse entgehen. Hier reduziert sich das Ermessen des Trägers meines Erachtens auf Null. Der Zusatzbeitrag ist zu übernehmen.

Forenbeitrag, Xing-Gruppe SGB II Hilfe und Erfahrungen, 22. Januar 2010.