Heute abend auf Identi.ca gelesen:
„‚Es darf keinen rechtsfreien Raum geben!‘ umkehren in: ‚Es muss staatsfreie Räume geben.‘ #rechtsfrei #staatsfrei“
Der Autor ist bekennendes Mitglied der Piratenpartei, und sein Diktum wurde etwa eine Stunde später auf Twitter von den Herren Kollegen Vetter und Boecker – bisher unkommentiert – aufgegriffen und zitiert. Ist ja auch ’n cooler Satz. Erstmal.
Wie müßte dieser „staatsfreie“ Raum – eine erzliberale Vorstellung! – „erzeugt“, geschaffen werden? Mithilfe des Rechts, natürlich. Wäre er dann selbst aber noch „rechtsfrei“? Hier würde ja der parlamentarische Gesetzgeber, eine staatliche Gewalt, durch Rechtsetzung einen Raum schaffen – keine „Rechtslücke“ also –, in der kein weiteres – staatliches – Recht mehr gesetzt werden dürfte. Die private Rechtsetzung durch privatrechtliche Verträge und Satzungen bliebe möglich. Was aber jederzeit wieder durch Gesetz geändert werden könnte. Ein solchermaßen „rechtsfreier“ Raum könnte demnach selbst keineswegs „rechtsfrei“ sein, denn hierbei würden ja zumindest die Voraussetzungen, unter denen Recht zu setzen wäre, durch Recht geregelt.
Das Grundgesetz kennt solche „rechtsfreien Räume“ übrigens nicht, denn Eingriffe in den Schutzbereich von Grundrechten sind bekanntlich durch oder aufgrund eines – seinerseits verfassungsmäßigen – förmlichen Gesetzes zulässig. Auch Grundrechte ohne Gesetzesvorbehalt sind nicht schrankenlos verbürgt. Und wo kein speziellerer Schutzbereich eingreift, verbliebe – jedenfalls nach herrschender Auffassung – die allgemeine Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG sozusagen als Auffanggrundrecht. Lückenlos. Aber das wäre ein anderes Thema …
Wenn man so will, eine zeitgenössische Form von „fünf Minuten Rechtsphilosophie“.
Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme und weitere Freiheitsrechte schaffen ja staatsfreie Räume, also Räume aus denen sich der Staat rauszuhalten hat, und selbstverständlich sind diese Räume nicht rechtsfrei; sondern gerade ‚rechtsgefüllt‘, nämlich mit den Rechten der Individuen gegenüber dem Staat. Mehr wollte ich eigentlich nicht sagen.
Kommt darauf an, ob man ’staatsfrei‘ oder Räume‘ betont ,)
@Martin: Immerhin hast Du mit Deinem Aperçu etwas sehr Lobenswertes versucht, nämlich das Unwort „Es darf keinen rechtsfreien Raum geben“ in eine positive Forderung für die Bürgerrechte zu wenden: Es muß Räume geben, aus denen sich der Staat herauszuhalten hat, sonst geht der Gesellschaft die Luft zum Atmen und zum Leben aus. Und in diesem Sinne würde ich Deinen Satz natürlich sofort unterschreiben. Diese Räume müssen mithilfe der Politik und des Rechts aber erst erarbeitet und geschaffen werden. Es gibt sie nicht per se. Man sieht es an den politischen Reaktionen auf das Urteil des BVerfG zur Vorratsdatenspeicherung. Und das setzt eine Re-Politisierung der Gesellschaft voraus, die leider sehr schwer herbeizuführen ist, weil der Mainstream auf politische Demobilisierung und aufs Einlullen abzielt. Dagegen muß man immer wieder anarbeiten. Oder, im Fall eines Blogs: Dagegen anschreiben.
Bei solchen Gelegenheiten fällt mir immer Thomas Paine ein:
„Eine Gesellschaft entsteht aus unseren Bedürfnissen, eine Regierung wegen unserer Schlechtigkeit. Die erstere fördert unser Glück auf positive Weise, indem sie unsere Gefühle vereint, die letztere auf negative Weise, indem sie unsere Verderbtheit zügelt; die eine fördert die menschlichen Beziehungen, die andere schafft Unterschiede. Erstere tut Gutes, letztere bestraft.
Gesellschaft ist in jedem Zustand ein Segen, Regierung dagegen im besten Fall nur ein notwendiges, im schlechtesten Fall aber ein unerträgliches Übel.“
(Thomas Paine, Common Sense, 1776)
@jfenn
das kommt darauf an wie man „politik“ und „recht“ definiert. im moment gibt sich der staat ja nach dem motto: „politik, das bin ich“
und dar staat wird sich nie selbst eingrenzen, gewalt wuchert so weit wie man sie wuchern lässt. (und ja, es ist (selbstlegitimierte) gewalt die den staat von der zivilisation unterscheidet)
@sofias: (1) Das grundlegende Problem ist, ob es eine Trennung von Staat und Gesellschaft geben sollte. Die herrschende Staatsrechtslehre geht weiterhin davon aus. Was die Demokratisierung der Gesellschaft unter dem Grundgesetz behindert hat. (2) Im übrigen grenzt sich der Staat aber durchaus selbst ein, denn er läßt so etwas wie eine Verfassungsgerichtsbarkeit überhaupt erst zu. Das war bei der Einführung heftigst umstritten: Ein Gericht, das die Akte des souveränen Gesetzgebers wieder aufheben kann. „Supremacy of law“ ist sehr viel mehr als „rule of law“. Problematisch dabei ist, daß die Verfassungsgerichte politische Gerichte sind in dem Sinne, daß die Richter durch Angehörige der Legislative ausgewählt und gewählt werden.
(1) ich weis nicht in wie fern die „herrschende staatsrechtslehre“ ein verlässlicher ausgangspunkt sein kann. ich glaube nicht das die da wirkenden mechanismen annähernd so neutral sind z.b. bei naturwissenschaften.
(2) nunja die verfassung(-sgerichtbarkeit) mag einen vor einer allzugroßen welle „gröbsten mist“ bewahren, dennoch ist sie ja nicht wirklich unabhängig vom staat.
außerdem bekommt die verfassung viele ihrer macht nur durch die befürwortung in der bevölkerung.
und in diesem sinne ist die verfassung beliebig: wenn „was im einvernehmen der betroffenen geschieht ist recht. was mehr gewalt erzeugt als es verhindert ist unrecht.“ in der bevölkerung so fest etabliert währe wie jetzt die achtung vor der verfassung, gäbe es weniger staatsgewalt, auch ohne eine formale verfassungsgeritsbarkeit.
wenn die sharia mehr anerkennung findet als die verfassung, dann, naja, prost mahlzeit.
mein größter kritikpunkt an der verfassung ist (ab hier mitschreiben, liebes BfV) das seinen eheparter zu vergewaltigen und kinder zu schlagen vor nicht allzulanger zeit (in nicht-exponentieller zeitrechnung) noch kein verstoß gegen die menschenwürde war.
genauso wie es heute wehrpflicht und staatsehe.
als moralischer grundsatz ist das Grundgesetz imo unhaltbar, dann doch lieber die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte oder sowas..
@sofias: Du siehst, wie schnell man auf sehr grundlegende rechtstheoretische Aspekte kommt, wenn man über solche Dinge einmal ein bißchen nachdenkt. In Deinen Beiträgen steckt soviel „Stoff“, daß wir darüber an dieser Stelle leider auch nicht ansatzweise diskutieren können. Das ist genug „Material“ für viele Semester Jurastudium. Auch wenn ich gerne auf Wikipedia-Artikel verlinke: Ein Lexikon kann ein Fachstudium nicht ersetzen, und vielleicht ist das ja ein Anstoß für Dich, rechtstheoretische und verfassungsrechtliche Fragen zu vertiefen. Das Skript zu meinen damaligen Tutorien könnte Dir vielleicht auch weiterhelfen.
Hinzufügen möchte ich noch, daß ich nicht der Ansicht bin, daß wir einen liberalen „Nachtwächterstaat“ bräuchten, der sich aus so ziemlich allem heraushielte. Der soziale Rechtsstaat ist ein wichtiges Korrektiv gegen die Auswüchse des Kapitalismus, und ohne sozialen Ausgleich wäre die Ungleichheit in der Gesellschaft nicht zu ertragen.