Erhebliche Verschlechterungen für das sozialgerichtliche Verfahren in der Diskussion

Gerne hätte ich auf das DGB Info Recht vom März 2010 hingewiesen, in dem mögliche Änderungen des Sozialgerichtsgesetzes ausführlich dargestellt werden, wie sie derzeit in der rechtspolitischen Diskussion sind. Insbesondere geht es darum, ob den Ländern die Option eröffnet werden sollte, ihre Sozial- und Verwaltungsgerichte zusammenzulegen. Außerdem ist erneut die Einführung von gerichtlichen Gebühren für das sozialgerichtliche Verfahren im Gespräch. Der konservative Gesetzgeber verspricht sich hiervon eine Zurückführung der Zahl an Verfahren, weil es sich dann weniger Betroffene werden leisten können, Rechtsschutz gegen die in aller Regel sehr problematischen Bescheide der Hartz-IV-Träger in Anspruch zu nehmen. Bekanntlich gibt es hier eine sehr hohe gerichtliche Erfolgsquote.

Der DGB sammelt Unterschriften gegen diese Gesetzesänderungen, um auf die Diskussion Einfluß nehmen zu können, und ich bitte alle Leser meines Blogs, sich hieran zu beteiligen.

Forenbeitrag in den Xing-Gruppen Sozialrecht und SGB II Hilfe und Erfahrungen, 14. April 2010 (via).

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