Solidarausgleich bei pauschalem Krankenversicherungsbeitrag II

Kopfpauschale, Teil 2: Um das von Anfang an (noch von schwarz-rot) geplante Defizit im Gesundheitswesen im nächsten Jahr aufzufangen (sic!), solle eine bisher nicht näher bezifferte Kopfpauschale plus Zusatzbeitrag von 15 bis 30 Euro eingeführt werden, schreibt die Süddeutsche Zeitung. Dabei soll der Solidarausgleich nicht mehr, wie bisher vorgesehen, aus allgemeinen Steuermitteln erfolgen, sondern innerhalb des Beitragssystems. Die Beitragsbemessungsgrenze soll angehoben werden, um insgesamt mehr Einnahmen zu erzielen. Daß der steuerfinanzierte Solidarausgleich aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht kommen würde, hatte ich schon vor einem halben Jahr erklärt. Die offizielle Begründung lautet nun, die steuerfinanzierte Aufstockung für Fürsorgeempfänger und andere nicht ausreichend Alimentierte (das sind nicht nur die Bezieher von Grundsicherungsleistungen und von kleinen Renten, sondern insgesamt gesehen gut 30% der Bevölkerung) sei „zu bürokratisch und er wäre zudem nur mit Zustimmung des Bundesrates möglich gewesen. Hier fehlt der Koalition aber seit der verlorenen Wahl in Nordrhein-Westfalen die Mehrheit.“ Ach, so ist das. Im übrigen solle an der Vergütung der Leistungserbringer gespart werden. Und die paritätische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung wird endgültig zu Grabe getragen.

Werbung