Datenschutz: Post an die Arbeitsagentur II

Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat einer Pressemitteilung vom 25. Juni 2010 zufolge den Sozialdatenschutz und das Briefgeheimnis bei der Arbeitsagentur aufgegeben. Es wird im wesentlichen so laufen, wie es angekündigt worden war. Wer also in Zukunft Post an die Arbeitsagentur schickt, muß damit rechnen, daß sie bei einem Dritten landet, dort geöffnet und eingescannt wird. Danach werden die Briefe angeblich vernichtet, wiederum von dem Dritten.

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3 Kommentare zu „Datenschutz: Post an die Arbeitsagentur II“

  1. Das Briefgeheimnis ist doch ein Grundrecht, oder? Kann das von einer Institution für ihren Bereich ausser Kraft gesetzt werden. Müsste dies nicht durch eine Grundgesetzänderung legitimiert werden?

  2. Ich hatte ja schon begründet, warum ich die Praxis, die Post einfach an einen anderen Empfänger umzuleiten (das machen manche Sozialbehörden ja heute schon), für bedenklich halte. Daß die Post aber auch von einem Dritten geöffnet wird, der Bürger also mit dem für ihn zuständigen Mitarbeiter in de Behörde nicht mehr unmittelbar kommunizieren kann, ist m.E. auch ein Eingriff in das Briefgeheimnis. Eine Rechtfertigung dafür sehe ich nicht. [Zur Prüfung von Freiheitsrechten vgl. Wikipedia.]

  3. Das sehe ich völlig anders.

    Wie ist es denn heute?
    Da wird die Post – zumindest bei meinem Beispiel einer großen ARGE – in jedem Haus von zwei bis drei sehr einfach strukturierten Personen im stillen Kämmerlein geöffnet. Ob die das da auch Lesen, Kopieren, was auch immer – bekommt keiner mit. Dann werden die Schriftstücke offen in die offenen Postfächer der einzelnen Empfänger gelegt (in einem offenen, zentralen Raum), sodass theoretisch jeder in jedem Postfach schauen kann, was der Kollege für Post bekommt.

    Nach dem neuen, geplanten System der BA sollen Mitarbeiter der Deutschen Post die komplette Eingangspost öffnen. In einem zentralen Großbüro, in Fliessbandarbeit. Da hat man weder die Zeit noch ist man alleine, um neugierig schnüffeln zu können. Weil es jeder sehen würde und der Arbeitsablauf dadurch gestoppt würde.
    Zurückgesandte Formulare und Antwortbriefe enthalten sowieso einen aufgedruclten Code und werden automatisch dem elektronischen Postfach des Empfängers zugeordnet, alles andere von Hand dem E-Postfach des Empfängers zugeordnet.

    Der Unterschied:
    Bislang ist der Datenschutz zweifelhaft, weil die Verteilung im dunklen Kämmerlein in offene, jedem Mitarbeiter zugängige Regalfächer erfolgt.

    Beim neuen System erfolgen Öffnen und Verteilen der Post so, dass Missbrauch auffallen würde und die Post kann nach dem Verteilen nur der Lesen, in dessen Mailbox sie landet.

    Ich kann in einer Verbesserung des Datenschutzes keinen Skandal erkennen.

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