Encore: EuGH vs. BVerfG

Das Bundesverfassungsgericht hat sich gerade (bekanntlich nicht zum ersten Mal) in einem neuen Beschluß zu seinem Verhältnis zum Europäischen Gerichtshof geäußert, mit sehr grundlegenden und instruktiven Ausführungen zum Verhältnis von mitgliedstaatlichem Recht und Gemeinschaftsrecht (oder, wie ich lese, neuerdings: „Unionsrecht“). Das Zusammenspiel von Europarecht, Verfassungsrecht und einfachem Recht wird hier sehr anschaulich auf eine aktuelle dogmatische Grundlage gestellt, auch mit zahlreichen Nachweisen zur Rechtsprechung des EuGH. Eine sehr instruktive Entscheidung, die ich zur Lektüre empfehle. Ich habe sie in den letzten Tagen in den Artikel zur Mangold-Entscheidung des EuGH in der deutschsprachigen Wikipedia eingearbeitet.

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Biedermann und der Brandstifter

Der Brandstifter ist eine zeitlose Rolle. Manche halten Reden, manche geben Interviews, und manche schreiben ein Buch. In diesem Fall ist es rot gebunden, obwohl sein Inhalt braun ist. Und es wird viel zuviel von ihm geredet. Aber abtun kann man das alles ja auch nicht so ohne weiteres, denn es ist doch immer noch ein Zeichen des latenten Faschismus in Deutschland, wenn die Biedermänner sagen, er, der Brandstifter, habe doch eigentlich Recht, er meine es nicht so, sondern anders, nämlich richtig, und er spreche Tabus an, was sich sonst keiner traue. Sie würden keinen Moment damit zögern, ihm die Streichhölzer zu reichen. Ihm und den seinen. Denn: Wenn die wirkliche Brandstifter wären, Du meinst, die hätten keine Streichhölzer? … Babettchen, Babettchen!

Juris und andere juristische Informationsangebote im Internet

Die juristische Fachinformation befindet sich weiterhin im Umbruch. Derzeit gibt es zwei große juristische Datenbanken für deutsches Recht: Juris und Beck online. Beide sind sehr teuer, und man muß sich wirklich gut überlegen, ob es sich lohnt, so einen Dienst zu abonnieren oder ob es nicht vielmehr völlig ausreichend ist, die freien Informationsangebote im Internet in Verbindung mit aktueller Fachliteratur zu nutzen und bei Bedarf auch einmal eine Bibliothek zu besuchen. Anscheinend bin ich nicht der einzige, der so denkt, Juris führt nämlich gerade eine Werbeaktion durch, in deren Verlauf man als Rechtsanwalt für ein paar Wochen kostenlosen Zugang zu dem gesamten Dienst erhält, und man darf davon ausgehen, daß sie das nicht machen würden, wenn es nicht einen beträchtlichen Erklärungsbedarf gerade hinsichtlich des Preises geben würde.

Spannend ist zunächst, daß es sehr schwer für mich war, den genauen Umfang des Angebots in Juris überhaupt herauszufinden. Es gibt keine zentrale Seite, auf die verschiedenen Tarife, unter denen man wählen kann, im direkten Vergleich gegenübergestellt werden. Beispielsweise erfuhr ich erst aus Wikipedia, daß ich über Juris auch direkten Zugang zum Staudinger habe. Allerdings ist der Kommentar kaum für die Benutzung als Hypertext aufbereitet worden, insbesondere kann man aus dem Inhaltsverzeichnis einer Kommentierung heraus nicht auf die jeweilige Randnummer weiterklicken, um direkt die Stelle zu lesen, die gerade von Interesse ist. Man muß sich von Seite zu Seite weiterklicken, wobei die Darstellung wohl den Druckseiten entspricht. Das ist schade. Die hauseigenen Juris-Kommentare sind weniger beachtlich; im Bereich Sozialrecht waren sie jeweils deutlich älter als meine eigene Bibliothek.

Das Pfund, mit dem Juris derzeit wuchert, sind die Zeitschriften, die man im Volltext abrufen kann. Genauer gesagt: Die Zeitschriften, die nicht vom Beck-Verlag oder einer seiner Tochterunternehmen herausgegeben werden, denn die sind nur über Beck-Online zu nutzen. In meinem Fall interessierten mich insoweit vor allem die SGb und die SozSich. Es ist ganz sicherlich eine enorme Entlastung, direkten Zugriff auf ganze Jahrgänge einer relevanten Fachzeitschrift zu haben. Andererseits kann man beispielsweise die aktuellen Beiträge der SGb bei Bedarf wohlfeil online erwerben. Insoweit wäre also die Nutzung über Juris ein reiner Luxus.

Juris ist schon ganz lange nicht mehr die erste Adresse für die Urteile deutscher Gerichte. Seitdem die Gerichtshöfe des Bundes ihre eigenen Datenbanken bereitstellen und seitdem die Länder mit eigenen Rechtsprechungsdatenbanken und mit eigenen Portalen zum Landesrecht nachgezogen haben, kann man sich auch ohne weitere Kosten über die aktuelle Entwicklung informieren. Das gilt auch für die Pressemitteilungen der Gerichte. Diese werden zwar auch von Juris gesammelt und verbreitet (sogar frei im Netz), sie sind aber nach meiner nunmehrigen Erfahrung nicht in jedem Fall über die allgemeine Suche in Juris zugänglich. Dort werden etwa die neuesten Urteile zu dem neuen, vom Bundesverfassungsgericht geschaffenen Anspruch auf Gewährung eines „unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen besonderen Be­darfs“, der neben dem Hartz-IV-Regelsatz zusätzlich zu gewähren ist, bei Eingabe der neu geschaffenen Norm § 21 VI SGB II auch dann nicht gefunden, wenn die Entscheidung ausdrücklich zu dieser Norm ergangen ist. Die jüngsten Entscheidungen, die man dazu heute in Juris findet, sind fast zwei Monate alt und betreffen das elterliche Umgangsrecht.

Gerade Aktualität ist also ein Hauptmanko von Juris. Es wäre falsch anzunehmen, man würde gerade hierfür bezahlen, wenn man die Datenbank nutzt. Überhaupt hat sich die Vorstellung, Juris böte ein einheitliches Portal, über das man „alles“ bekommt und nichts mehr verpaßt, als trügerisch erwiesen. Vor allem die aktuellen Entwicklungen muß man sich weiterhin aus allen möglichen Quellen zusammensuchen (Zeitschriften, Pressemitteilungen, Gesetz- und Verordnungsblätter, Blogs), so daß die Gefahr, etwas Entscheidendes zu verpassen, fortbesteht.

Es gibt weiterhin kein freies Portal im Internet, das diesem Umstand abhelfen könnte. Insbesondere das Portal Recht in der deutschsprachigen Wikipedia, es soll sich um das älteste Portal dort überhaupt handeln, bietet leider keinen so aktuellen Dienst wie andere Bereiche der freien Enzyklopädie, wo man getrost davon ausgehen kann, daß alle aktuellen Entwicklungen zügig eingearbeitet werden, so daß man im Prinzip alles, was einen interessiert, über die eigene Beobachtungsliste in Wikipedia verfolgen kann. Ein Beispiel dafür bietet die heutige Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zur Mangold-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Heute mittag hatte ich Zeit, diese Nachricht auf das Portal zu setzen, es hat sich aber leider bis heute abend noch kein Mitstreiter gefunden, der sich der Aktualisierung hätte annehmen wollen. Leider kann ich das auch nicht nebenbei leisten, weil ich mich mit der Diskussion, die zu der Entscheidung vor gut fünf Jahren entstanden war, nicht beschäftigt hatte, sonst hätte ich es heute abend gerne getan. Die dort bestehenden Angebote sind leider derzeit von ausgesprochen unterschiedlicher Qualität. Gerade erst hat ein Umdenken eingesetzt dergestalt, daß man erwägt, die Artikel des WikiProjekts Recht einer Überarbeitung zu unterziehen, indem man sie mit wesentlich mehr Fußnoten als bisher versieht. Wenn alle wesentlichen Behauptungen eines Artikels mit Nachweisen versehen werden, entstände so automatisch auch ein neuer Review der Beiträge, was der Qualität nach Lage der Dinge nur zugute kommen kann.

Was, schließlich, den Zugriff auf Rechtsnormen angeht, so ist Juris wohl die einzige Möglichkeit, ältere Fassungen von Normen direkt nachzuschlagen, so daß sie im Volltext abgerufen werden können. Diese Texte sind anscheinend geheim, oder sie sind so kostbar, daß die Verwaltung sie vor dem Bürger dringend versteckt halten muß. Die Lage beim Zugriff auf das hessische Landesrecht hatte ich schon einmal beschrieben. Das ist ein so trauriges Kapitel, daß mir ganz schlicht die Lust fehlt, dazu noch mehr zu sagen, außer vielleicht, daß auch dieser Umstand für sich genommen letztlich kein Grund sein kann, die maßlos überteuerten Online-Angbote der Verlage und der juristischen Informationsdienstleister gegen Entgelt zu nutzen.

Und so frage ich mich tatsächlich eingermaßen besorgt, wie lange es wohl noch die vergleichsweise preisgünstige gedruckte Fachliteratur geben wird? Literatur, die insbesondere auch zeitlich unbegrenzt von allen Benutzern einer Bibliothek nutzbar ist, ohne daß ein Anbieter eines Tages den Stecker ziehen oder den Dienst aus sonstigen Gründen einstellen könnte, wie man es bekanntlich bei den Online-Lexika schon zweimal erlebt hatte. Deren Inhalte sind seitdem für immer verloren gegangen. Daß es die Verlage und die Datenbankbetreiber eines Tages schaffen werden, den Markt zu beherrschen, ist ganz sicherlich nur noch eine Frage der Zeit. Daß die Wissenschaft und die juristische Praxis dann von dem Zugang zu diesen Diensten vollkommen abhängig sein werden, ist ebenfalls keine Frage mehr. Die Rechenzentren werden die Druckereien ersetzen, und an die Stelle von Lesesälen werden Datennetze treten, auf die mit einer Vielzahl von Clients (stationär und mobil) zugegriffen werden wird. Gedruckte Zeitschriftenbände, Lehrbücher und Kommentare werden von Webseiten und miserabel gesetzen Ausdrucken abgelöst. Und wer bezahlt das dann alles? Wenn der Staat hier nicht regulierend eingreift – und das ist bei weitem nicht absehbar, wie man gerade am Beispiel von Juris sieht –, wird der weitere freie Zugang zu rechtlicher Information von der Existenz freier Projekte abhängen, die es derzeit nicht gibt und deren Gründung man sich auch gar nicht vorstellen kann, angesichts der geradezu peinlichen Konsumhaltung der juristischen Öffentlichkeit, die man gerade an den vorstehend beschriebenen Problemen des juristischen Projekts in Wikipedia ersehen kann.

Juris enthält auch heute abend keinen Hinweis auf die oben erwähnte Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zur „Mangold-Entscheidung“ des EuGH, wenn man diesen Suchbegriff eingibt.

Apple Mighty Mouse vs. Billigmaus

Am Rande sei bemerkt, daß ich seit gestern anstelle der Apple Mighty Mouse, deren Trackball nach drei Jahren endgültig hinüber ist, eine Billigmaus an meinem MacBook verwende. Dem Hersteller waren solche dekadenten Features wichtiger als die eigentliche technische Funktion: „The trackball emits a sound when it is being rolled, but this sound is not a product of the actual hardware. The sound is actually played back from a speaker within the mouse itself.“. Jetzt klicke ich mit einer hama M316 für 7,99 Euro, dem billigsten Modell, das unser Saturn Hansa am Lager hatte. Sie funktioniert unter Mac OS X 10.5.8 besser als ich es von der Mighty Mouse jemals kannte: Kein lästiges Herumspringen des Mauszeigers; präzise Plazierung des Zeigers auf dem Desktop; alles läuft wie gewünscht, out of the box, für weniger als ein Fünftel des Preises, den Apple für sowas verlangt. Und in den Systemeinstellungen gibt es sogar ein passendes Fenster, über das man die Maus konfigurieren kann. Fazit: Uneingeschränkte Kaufempfehlung.

Stütze statt Knarre

Über die Personalisierung von Themen als ein Mittel der politischen Desinformation hatte ich vor kurzem geschrieben. Dazu gehört, wie dort bereits erwähnt, auch das Drama vom Minister zu Guttenberg, der gegen seine eigene Partei die Bundeswehr gesundschrumpft. Aber die Diskussion um „die Wehrpflicht“, die seit gestern in den Mainstream-Medien veranstaltet wird, ist schon klasse aufgezogen worden. Natürlich geht es beim „Aussetzen“ der Wehrpflicht (man läßt sie im Grundgesetz stehen, beruft aber niemand mehr ein und baut gleichzeitig den ganzen Apparat ab) nicht ums Einsparen von ein paar Milliarden Euro. Dazu ist es zu wenig, deshalb kann das kein hinreichender Grund sein. Die Wehrpflicht war eben in erster Linie ein arbeitsmarktpolitisches Instrument, das mittlerweile einfach zu teuer geworden ist. Hartz IV ist billiger. Und die Kriegführung ist auch schon längst so kompliziert geworden, daß ein paar Monate Grundwehrdienst nicht mehr zur Ausbildung ausreichen. Deshalb fällt sie weg, die Wehrpflicht. Endlich. Ersatzlos. Ein Anrufer in der Sendung 2254 auf DeutschlandRadio Kultur schlug gestern abend vor, vernünftigerweise sollten die deutschen Unternehmer die Kriegführung bezahlen, nicht der Steuerzahler. Sein Anruf kam ganz zu Beginn der Sendung. Im weiteren Verlauf konnte man sehen, wie gut die Desinformtion das Denken der meisten Bürger schon vernebelt hat. Daß mit der Wehrpflicht auch der Zivildienst verschwindet, ist eine weitere Sache. Auch dieser Teil des Sozialwesens wird abgebaut. Ein-Euro-Jobber sind billiger als Zivis. Die sogenannte Bürgerarbeit wird ihr übriges tun, um dem Oligopol der Sozialverbände, die den Pflege- und Krankenbereich untereinander aufgeteilt haben, weiterhin die billigen Arbeitskräfte zuzuführen.

Ein letzter Text

Christoph Schlingensief ist gestern gestorben. Er wurde 49 Jahre alt, übernächsten Monat wäre sein 50. Geburtstag gewesen. Am 7. August 2010 hatte er nochmal etwas in sein Blog geschrieben, es ist ein Text, der auf mich heute abend so eindringlich wirkt, daß ich ihn zitieren möchte:


07-08-2010- DIE BILDER VERSCHWINDEN AUTOMATISCH UND ÜBERMALEN SICH SO ODER SO ! – „ERINNERN HEISST : VERGESSEN !“ (Da können wir ruhig unbedingt auch mal schlafen!)

Wie lange war es still… lange stiill. stoße jetzt nach ca. 3 wochen auf das letzte video hier. habe ich gleich gelöscht. wen soll das das interessieren? vielleicht sind solche vidoeblogs oder einträgen nur dann von intererrägen, wenn die angst zu gross wird. die angst, weil diese kleine illussion von — aber nun nach den knapp 4 wochen scheint es anderes zu sein. die bilder (ixen) sich aus… da ist ja kein sentimentaler schmerz. die bausupsanz ist erstaunlich gut… und nun? wieder ein neues bild? wieder infos zu neuen dingen, die ,…… ja eigentlich was ?….. alles sehr oberflächlich und rechtschreibefehler häufen sich die dinge …. das baut läufz seit tmc auf. der appetetit läßt rasant nach. – ARD- TATORTREKA7 …(warum werde ich icht nicht denn nicht wenigstes einer meiner halbwegs siution normalererenen situatuin aufgeklärt. so macht es mich nur traurig, piasch und

Schlingensief spielt bis zum Schluß, hier mit seiner nachlassenden Kraft: Die Rechtschreibfehler häuften sich, meint er. Dieser Verrückte war einer der ganz wenigen Ernstzunehmenden für mich, und gerade über diesen Ausdruck würde er sich mokiert haben, aber mir fällt kein besserer ein. Ich habe ihm zugehört. Er hat mir viele Anstöße in die richtige Richtung gegeben über die Jahre. Seine Aufrufe „Tötet Helmut Kohl!“ und „Tötet Jürgen Möllemann!“ haben zugleich provoziert und nachdenklich gemacht. Und seine „Church of fear“ kenne ich gut. Erst gestern nachmittag war ich wieder dort, ach, heute mittag ja auch.

Der Bürgerschreck Schlingensief war wirklich kreativ. Er ist verglüht an seinem eigenen Funkenflug, an dem er sich entzündet hatte. Denn alles um ihn wirkte blaß und grau gegen ihn. Und er hat sich allen Schubladen entzogen. Er war niemals „wie“, sondern er war er selbst. Ich hätte mir sehr gewünscht, daß er noch länger als Künstler hätte arbeiten können. Ich hatte nicht erwartet, daß er so bald schon sterben würde, und das berührt mich heute abend. Alles fällt.

Ich erinnere mich an ein Interview, in dem er von seinem Vater erzählte, mit dem er einen Vortrag von Joseph Beuys besucht habe. Beuys habe vor lauter Unternehmern das Ende des Kapitalismus vorhergesagt, zu einem bestimmten Zeitpunkt. Sein Vater, erzählte Schlingensief, habe sich noch Jahre später daran erinnern können. Er habe Beuys nicht geglaubt, aber er habe die Jahre gezählt, eine Art Countdown ins Nichts, denn der Kapitalismus hat seitdem zwar ganz sicherlich einen immer weitergehenden Niedergang erlebt, was seine ethische Fundierung und Rechtfertigung angeht, er ist ja immer noch fragwürdiger geworden, aber es gibt ihn weiterhin. Schlingensief hielt diese Wirkung von Beuys‘ Rede und Prophezeihung auf die Unternehmer für ein einziges großes Happening. Gestandene Manager zählen die Jahre bis zum Ende ihres Reichtums und ihrer Macht, und doch kommt es nicht soweit. Zelebrieren ihre Angst vor dem Verlust. Die Angst des Bürgers vor dem Erlöschen des eigentlich viel zu warmen Ofens. Vor dem Ende seiner Ideologie. Schlingensief hat dem Konservativen immer wieder demonstriert, wie vergänglich seine Ordnung ist. Bis zum Schluß.