Nachdenken über das Drachenwesen V

Heute erneut mit mehreren Drachen gekämpft. Erfreulich die große Distanz der in Berlin beheimateten Ungeheuer, die sich hinter „Doktoren“ verschanzten, die so wichtige Persönlichkeiten wären, daß auch ich mit ihnen nicht verbunden werden könne, ja nicht verbunden werden dürfe, obwohl ich ja selbst so einer sei. Der Widerspruch konnte bis zum Ende des Gesprächs nicht aufgelöst werden. Mit einem Rückruf rechne ich nicht. Bürokratische Drachen speien kein Feuer, sondern Papier. Vergiftetes Papier.

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Der Wanderer XV

Es war das Jahr, in dem ich mir die Welt sehr viel genauer angeschaut habe als in irgendeinem früheren Jahr: Die vielen verschiedenen Blumen in den Vorgärten. Die Wolken am Himmel über mir. Die frischen grünen Spitzen an den Nadelbäumen im Frühjahr und im Frühsommer. Die ersten frischen Blättchen im Frühling. Der Übergang des Blattgrüns von hell zu dunkel und schließlich die ersten welken Blätter im September. Der erste Nebel an einem Septembermorgen. Erdbeerkuchen, Zwetschenkuchen, Apfelkuchen. Die vielen kleinen und größeren Übergänge, die man überall beobachten kann und die dabei helfen, bewußter und reicher zu leben.

Das Zuständigkeitsrecht der gewerblichen Unfallversicherung ist mit Europarecht vereinbar II

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat am 2. September 2011 darauf hingewiesen, daß das Sächsischen Landessozialgericht in Chemnitz die letzte noch anhängige Klage, mit der sich ein Unternehmer gegen die Pflichtversicherung in der Gesetzlichen Unfallversicherung gewandt hatte, abgewiesen hat. Die Revision zum Bundessozialgericht sei nicht zugelassen worden (Az.: L 6 U 51/09). Unternehmer aus dem Umfeld der FDP, unterstützt von einigen Rechtsprofessoren, hatten in einer Welle von Prozessen versucht, die gesetzliche Pflichtversicherung für europarechtswidrig erklären zu lassen, weil dieses „Monopol“ mit dem EG-Vertrag nicht vereinbar sei. Sie waren damit bereits im Jahr 2009 beim Europäischen Gerichtshof gescheitert. Das Bundessozialgericht hatte eine Parallelsache im Jahr 2004 nicht dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt. Damit sind die beiden großen Kampagnen, die von neoliberalen Vertretern gegen die gesetzliche Unfallversicherung in den letzten zehn Jahren geführt worden waren, beendet. Der andere Vorstoß betraf die Festsetzung der Gefahrtarife durch die gewerblichen Berufsgenossenschaften, insbesondere durch die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, die unter anderem für die Zeitarbeitsunternehmer zuständig ist. Er war schon 2007 vor dem Bundesverfassungsgericht ins Leere gelaufen.

Systemgerechtigkeit und verdeckte Armut II

Beim Schreiben des Wikipedia-Artikels zum Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz stieß ich auf einen ausführlichen und sehr lesenswerten Aufsatz, den Ute Kötter in der Ausgabe 3/2011 der Zeitschrift info also veröffentlicht hat. Das Verfahren zur Ermittlung des Regelbedarfs ist nicht ganz einfach; ich habe es im einzelnen in dem Wikipedia-Artikel beschrieben. Ebenso wie Becker/Münder, kritisiert auch Kötter die Vermischung von Statistik- und Warenkorbmethode: Es wird zwar grundsätzlich von einem statistisch ermittelten Bedarf der unteren 15 bzw. 20 Prozent der privaten Haushalte in der Einkommenstatistik ausgegangen, im weiteren werden dann aber bestimmte Bedarfe wiederum von dem ausgenommen, was diese Vergleichsgruppe zum Leben braucht. Sachliche Gründe gibt es dafür nicht, auch das sogenannte „Lohnabstandsgebot“ ist bekanntlich vom Bundessozialgericht und vom Bundesverfassunggericht als verfassungsrechtliche Rechtfertigung für eine Unterdeckung des soziokulturellen Mindestbedarfs abgelehnt worden. Es handelt sich deshalb um einen Rechenschritt, der ausschließlich aus politischen Gründen durchgeführt wird. Soweit, so bekannt. Neu war aber auch mir der tatsächliche Umfang der „nicht regelbedarfsrelevanten“ Bedarfe, die auf diese Weise abgesetzt werden. Kötter schreibt in info also 2011, 99, 104, die Hans-Böckler-Stiftung habe das ausgerechnet: „Im Ergebnis wurden … von den 535,33 Euro, die Alleinstehende der Referenzgruppe … ohne Miet- und Heizkosten im Monat durchschnittlich ausgegeben haben, im Regelbedarf für Alleinstehende 361,81 Euro berücksichtigt.“ Also etwa minus ein Drittel. Das ist eine Mitteilung, die man gar nicht deutlich genug hervorheben kann.