Systemgerechtigkeit und verdeckte Armut

Irene Becker und Johannes Münder haben im Auftrag des DGB die neuen Hartz-IV-Regelsätze begutachtet (Volltext) und weisen dabei insbesondere auf die fehlende Systemgerechtigkeit der Regelsatzbemessung nach neuem Recht hin:

Das Statistik-Modell geht von durchschnittlichen Ausgaben aus, nicht vom individuellen Ausgabeverhalten. Zugleich greift der Gesetzgeber mit normativen Begründungen in das statistisch ermittelte Ergebnis ein, indem er bestimmte Positionen für „nicht regelsatzrelevant“ erklärt. Das gilt nicht nur für Alkohol und Tabak, sondern etwa auch für Gartengeräte, chemische Reinigung oder Hundefutter. Damit kommt es zu einer Vermischung des Statistik-Verfahrens und des früher üblichen Warenkorbmodells, bei dem die Höhe der Sozialhilfe komplett auf normativen Setzungen fußte.

Mit anderen Worten: Wenn der Gesetzgeber pauschaliert und typisiert, muß er sich dabei konsequent an das von ihm gewählte System halten. Will er davon abweichen, bedarf dies wiederum, wie die Wahl des Systems selbst, eines sachlichen Grundes. Weshalb die chemische Reinigung oder Ausgaben für Schnittblumen nicht „regelsatzrelevant“ sein sollten, erschließt sich nicht ohne weiteres. Wenn es dafür keinen sachlichen Grund gibt, liegt ein Verstoß gegen Art. 3 Abs.1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG und dem Sozialstaatsprinzip vor. Außerdem seien bei der statistischen Erhebung die Bedarfe für langlebige Konsumgüter nicht zutreffend erfaßt worden, weil dabei nur die Ausgaben über einen Zeitraum von drei Monaten hinweg ausgewertet worden seien.

Anne Lenze hatte schon am 1. April 2011 in einem Interview mit tagesschau.de ausgeführt, weshalb ihrer Ansicht nach die Regelsätze zu niedrig angesetzt worden seien:

Es wurde an allen möglichen Stellschrauben zu Lasten der Leistungsempfänger gedreht, um ja die Geldleistung nicht zu erhöhen. Dahinter steckt eine gewisse Absicht: Denn nach Berechnungen einiger Wohlfahrtsverbände würden jedem Erwachsenen mindestens 420 Euro zustehen, hätte man die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts eins zu eins übertragen. Nach Berechnungen der Bundesagentur für Arbeit gäbe es dann auch zwei Millionen mehr Leistungsempfänger, die zusätzlich zu ihrem niedrigen Einkommen auch Anspruch auf Hartz IV hätten, weil sie heute im Niedriglohnsektor arbeiten. Das würde die prekären Arbeitsverhältnisse vieler Menschen in Deutschland sichtbar machen. Das will die Regierung natürlich nicht, denn man würde nach außen etwas zugeben, was man lieber verdeckt halten möchte.

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Ein Gedanke zu „Systemgerechtigkeit und verdeckte Armut“

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