Und manchmal sprechen wir sogar vom Tod

Wikipedia ist elf Jahre alt, und das gemeinsame Bearbeiten der Artikel bringt es mit sich, daß man die Interessen, die Macken, die Stärken und die Schwächen der einzelnen Autoren über die Jahre kennenlernt. Bisweilen kommt es zu einem Verlust in der Gemeinde. Manche Wikipedianer werden als vermißt gemeldet, und manche versterben auch. Die Community bekommt so eine Geschichte und erinnert sich an ihre Mitglieder. Und ihre Texte, ihre Bilder, die sie beigetragen haben, werden weiterhin gelesen, sie werden weiter bearbeitet, sie werden weiterhin gebraucht. Daran sieht man, wie wertvoll die Beiträge zur freien Allmende sind. Sie sind dauerhaft da, sie bestehen fort, und sie sind weiter gegenwärtig. Auch wenn ihre Autoren nicht mehr mit dabei sind, gedenkt man ihrer. Der Tod ist ein in Online-Communities selten erwähnter Gast, aber er ist doch ständig anwesend, mal steht er mehr im Vordergrund, mal eher im Abseits. Immerhin: Er kehrt immer wieder zurück ins Bewußtsein der Community, immer öfter, so scheint es, und es entwickelt sich langsam eine Trauerkultur auch im Netz. Es wird erwachsen, es erhält eine Geschichte, und wir merken, daß das Sterben auch zum Leben gehört und daß wir ein Teil dessen sind. So wie das Älterwerden ja auch sonst vor allem darin besteht, daß das Jahr eine Geschichte erhält und man sich daran erinnert, was vor mehr oder weniger langer Zeit um diese Jahreszeit passiert ist, als es Frühling war, als es im Sommer so regnete, als wollte die Welt untergehen, als der Herbst begann oder als es mitten im Winter zu schneien anfing. So wird die ewige Traurigkeit des Abschieds mit dem Optimismus und der Aufbruchstimmung des Internet überlagert, das selbst keinen Anfang und kein Ende kennt, das immer noch da sein wird, auch wenn einzelne es für immer verlassen haben.

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Das ist Spitze

Natürlich, der Artikel hat Schlagseite. Aber es steht doch auch einiges darin, was darüber hinaus etwas aussagt über die soziale Entwicklung. Die Justiz als Spiegel der Gesellschaft: Die Kosten für Beratungs- und Prozeßkostenhilfe seien „kontinuierlich und explosionsartig“ gestiegen, vor allem in zivil- und arbeitsgerichtlichen Verfahren (wir hätten gedacht: in sozialgerichtlichen Verfahren, aber nein, es geht noch schlimmer). Während die „normalen“ Zivilsachen seit 2004 rückläufig gewesen seien, hätten die familienrechtlichen Streitsachen um 20–30 Prozent zugenommen. Der Anstieg in Bußgeldsachen habe sogar bei 70 Prozent gelegen. Und die Notare könnten sich darüber freuen, daß sie „trotz eines deutlich gesunkenen Jahreseinkommens nach wie vor eine Spitzenstellung unter den freien Berufen einnehmen“. Schreibt die FAZ. Sie muß es wohl wissen.

Richtervorlage wegen der Regelbedarfssätze

Die 55. Kammer des Sozialgerichts Berlin hat heute die Frage, ob die neuen Regelbedarfssätze verfassungsmäßig seien, dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Aus Gründen. Es ist bundesweit insoweit die erste Richtervorlage. Die Pressemitteilung weist darauf hin, daß das SG Berlin in der Frage durchaus geteilter Ansicht ist. Die 18. Kammer des Sozialgerichts Berlin (Urteil vom 29. März 2012 – S 18 AS 38234/10) hatte insoweit keine Bedenken und sieht sich hier in Übereinstimmung mit den Landessozialgerichten Bayern und Baden-Württemberg. Am SG Berlin gehen Monat für Monat durchschnittlich etwa 2.500 neue Verfahren in SGB-II-Sachen ein.

Sozialleistungen ja – aber nicht für die Armen

Im Streit um die Einführung des Betreuungsgelds ist eine neue Runde eröffnet worden. Die Süddeutsche Zeitung schreibt, die neue Sozialleistung werde, ebenso wie Kindergeld und Elterngeld, beim Bezug von Arbeitslosengeld II voll angerechnet, während die reicheren Eltern das Geld ungekürzt vereinnahmen können, wodurch sich ihr Einkommen dementsprechend erhöht.

Die Anrechnung wird damit begründet, daß ärmere Familien sonst einen Anreiz hätten, ihre Kinder nicht in Kinderkrippen zu geben. Deshalb müsse man ihnen die Freiheit versagen, die man den reicheren Familien zugesteht, denen man die Entscheidung darüber, ob ihre Kinder in den ersten Lebensjahren eine öffentliche Krippe besuchen sollen oder ob sie die Kinder lieber selbst betreuen (lassen) möchten, selbst überlassen will, indem sie die dafür erforderlichen Mittel aus dem Bundeshaushalt bekommen.

Damit wird nicht nur das ideologische Bewußtsein und der damit verbundene reaktionäre Reflex der Mittelschicht gegen die Unterschicht bedient, es schwingt auch ein gehöriges migrantenfeindliches Ressentiment mit. Die schwarz-gelbe Regierung möchte ihre Wähler beruhigen, indem sie ihnen zusichert, daß „die da unten“ schon nichts kriegen werden, alles wird von unten nach oben umverteilt, unten soll nichts ankommen, die gute Frau in Berlin denkt an sich selbst und an ihre Wähler zuerst.

Es wäre aber grundfalsch, diese Ausrichtung nur der derzeitigen Bundesregierung anzulasten, denn dieses Vorhaben ist systemgerecht in dem Sinne, daß es sich in das seit 2005 bestehende und von Rot-grün geschaffene System der sozialen Sicherung nahtlos einfügt. Der damalige Paradigmenwechsel der Hartz-Gesetze war nur der Beginn einer beispiellosen Umverteilung von unten nach oben im Sozialsektor, flankiert durch die Riesterförderung im Steuerrecht. Deshalb ist die Diskussion, die jetzt um das Betreuungsgeld geführt wird, nur eine Inszenierung vor den nächsten Landtagswahlen – wiederum auf Kosten der Armen. Tatsächlich zahlen die Ärmeren mit ihren Steuern und durch die viel zu geringen Sozialleistungen für den Lebensunterhalt seit langem schon die Förderung, die dann an die Reicheren ausgeschüttet wird. Dabei macht es keinen Unterschied, ob ein Konzept von CDU, CSU, FDP, SPD oder von den Grünen kommt. Die Piraten klicken und klacken noch, sie sind sich noch nicht sicher, was sie davon halten sollen, während die Menschen immer ärmer werden. Und von der „Linkspartei“ – kein Wort, bitte, jetzt – auch hier: Glashaus, Steine.

In der Diskussion um das Betreuungsgeld, das nur die Reicheren bekommen sollen, ebenso wie das Kindergeld und das Erziehungsgeld schon, zeigt sich die ganze Erbärmlichkeit des Sozialstaats nach 1989. Der Sozialabbau. Die offen betriebene Diskriminierung von sozial Schwachen. Der knallharte Verteilungskampf zwischen sozialen Klassen. Und eine öffentliche Diskussion, die diese Zusammenhänge wirkungsvoll verdeckt, indem sie einen Gegensatz zwischen links und rechts in den Parlamenten rekonstruiert, den es schon sehr lange nicht mehr gibt. die Mittelschicht, die sich immer wieder selbst bemitleidet, weil sie angeblich so schlecht wegkomme bei allem, bereichert sich selbst, und statt gegen die wirklich Reichen vorzugehen, tritt sie nach unten. Volle Deckung, es wird scharf geschossen aus der Berliner Wagenburg.

Sie durften bleiben

Derzeit ist von dem gescheiterten Parteiausschlußverfahren der Piratenpartei gegen ihr Mitglied Bodo Thiesen die Rede. Im Jahr 2008 hatte er in einer Mailingliste den Holocaust relativiert und trotz einer später erfolgten Distanzierung hiervon erst vor kurzen noch einmal nachgelegt. Der Spiegel berichtet, Thiesen habe den Landesverband Niedersachsen seiner Partei mit der Zeichenfolge „NS“ statt, wie üblich, mit „NDS“ abgekürzt „und wollte diese Abkürzung ‚als politisch inhaltliche Aussage‘ verstanden wissen“. Das Bundessschiedsgericht der Piratenpartei hatte seinen Beschluß mit formalen Erwägungen begründet. Nach Parteienrecht sei es nicht zulässig, eine weitere Strafe zu verhängen, Thiesen sei bereits einmal verwarnt worden und habe dagegen keine Rechtsmittel eingelegt.

Die Geschichte der nicht erfolgten Parteiausschlüsse ist lang, sei es, daß sie gar nicht erst versucht wurden, sei es, daß sie am Ende im Sande verliefen. Man denkt an Rechtsausleger in allen Parteien, von Erika Steinbach (CDU) bis Thilo Sarrazin (SPD). Auch sie durften bleiben. Immerhin entledigte sich die CDU vor etwa zehn Jahren ihres Mitglieds Martin Hohmann. Sind die Piraten damit also auf dem Weg zu einer normalen Partei? Wählbarer werden sie dadurch bestimmt nicht, zumal es durchaus vertretbar gewesen wäre, den Parteiausschluß auf die neueren, noch nicht sanktionierten Äußerungen, über die die Presse berichtet hatte, zu stützen. Der fünfte Auslegungskanon der Juristen lautet bekanntlich: „Wo kämen wir da hin?“