Richtervorlage wegen der Regelbedarfssätze

Die 55. Kammer des Sozialgerichts Berlin hat heute die Frage, ob die neuen Regelbedarfssätze verfassungsmäßig seien, dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Aus Gründen. Es ist bundesweit insoweit die erste Richtervorlage. Die Pressemitteilung weist darauf hin, daß das SG Berlin in der Frage durchaus geteilter Ansicht ist. Die 18. Kammer des Sozialgerichts Berlin (Urteil vom 29. März 2012 – S 18 AS 38234/10) hatte insoweit keine Bedenken und sieht sich hier in Übereinstimmung mit den Landessozialgerichten Bayern und Baden-Württemberg. Am SG Berlin gehen Monat für Monat durchschnittlich etwa 2.500 neue Verfahren in SGB-II-Sachen ein.

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