Manchmal frage ich mich, unter welchem Gesichtspunkt man sich in zehn, zwanzig, dreißig Jahren an unsere Zeit erinnern wird. Eine Pressemitteilung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, die heute über Juris lief, gibt da vielleicht einen Anhalt:
Deutsche Sozialgerichtsbarkeit in ungesunder Schieflage
Die Präsidentinnen und Präsidenten der 14 deutschen Landessozialgerichte haben vom 07. bis 09.05.2012 ihre alljährliche Konferenz abgehalten, an der traditionell auch der Präsident des BSG und eine Vertreterin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales teilgenommen haben.
Die Konferenz beschäftigte sich zentral mit der aktuellen Belastung der Sozialgerichtsbarkeit in den einzelnen Bundesländern und stellte hierbei erhebliche regionale Unterschiede fest. Zu beobachten ist nämlich, dass die erstinstanzlichen Sozialgerichte einiger neuer Bundesländer schon jenseits jeder vertretbaren Grenze überlastet sind; dies geht zurück auf die massive Klagewelle in Folge der Hartz IV-Reform und findet seinen Ausdruck in Dezernaten mit einem unvertretbar hohen Bestand von im Schnitt über 500 Streitsachen pro Richter.
Angesichts dieser Aktenmenge kann die vom System der Amtsermittlung geprägte Sozialgerichtsbarkeit ihre Aufgabe, zeitnahen Rechtsschutz zu gewähren, nicht mehr überall in gleichem Maße erfüllen. Die gravierende Überlastung einzelner Gerichte geht im Einzelfall einher mit einer erheblichen Verlängerung der Verfahrensdauer, was auch Entschädigungsklagen nach dem Gesetz zum Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren nach sich ziehen wird.
Die Konferenz sieht diese Entwicklung mit großer Besorgnis. Das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes erfordert eine durchweg angemessene Ausstattung der Gerichte, damit es für die Rechtsschutz suchenden Bürger nicht zu regionalen Nachteilen kommt.