Nachdenken über Öffentlichkeit

Der Begriff der Öffentlichkeit war, wie es mitunter heißt, konstitutiv für die bürgerliche Gesellschaft. Politische Angelegenheiten sollten nicht mehr in Kabinetten abgehandelt werden, sondern sie sollten öffentlich, das heißt für jeden Bürger nachvollziehbar und beobachtbar vonstatten gehen. Palamentarische Sitzungen sind seitdem ebenso öffentlich wie die mündlichen Verhandlungen der Justiz (nur ausnahmsweise gelten hier besondere Regeln, beispielsweise in Jugendsachen).

Heute ist bekannt geworden, daß die öffentliche Anhörung zur Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger in Deutschland am 30. Januar 2013 nicht im Livestream der Mediathek des Deutschen Bundestags übertragen wird. Dort wird nur eine Aufzeichnung zu sehen sein. Stattdessen wird eine Sitzung des Gesundheitsausschusses übertragen. Daraufhin hat es heute den unvermeidlichen Shitstorm auf den sozialen Netzwerken gegeben. Das ist Anlaß, einmal über Bedeutung und Reichweite des Begriffs der Öffentlichkeit „im digitalen Zeitalter“ nachzudenken.

Die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen sind schon seit Tagen online nachzulesen. Sie werden ebensolang schon in den Blogs und in den sozialen Netzwerken diskutiert. Man kann also nicht sagen, „die Öffentlichkeit“ wäre nicht umfangreich über das bevorstehende Ereignis informiert worden, schon lange bevor die Anhörung stattgefunden hat. Genaugenommen wäre die Anhörung als eine Präsenzveranstaltung überflüssig. Ich habe mir schon mehrfach Anhörungen zu Themen, die mich interessierten, in der Mediathek des Bundestags angeschaut. In keinem Fall haben die Sachverständigen vor Ort etwas anderes ausgeführt als auf Papier. Es gibt eben nur zehn Argumente, und wenn ich mich mit einer Sache auskenne, kenne ich die auch schon, bevor der erste Sachverständige sein Mikrophon einschaltet. An sich würde eine Skype-Konferenz völlig ausreichen, und sogar sie wäre noch zuviel, denn der Nutzen einer Präsenzanhörung, bei der ohnehin nur die jeweiligen Fraktionsvertreter „ihre“ Experten ins Rennen schicken, ist nun einmal nur sehr begrenzt.

Wenn es dabei also nicht um die Sache geht, bleibt das politische Ritual. Man macht das so. Man läßt – in diesem Fall – acht Professoren, Rechtsanwälte usw. in „die Hauptstadt“ einfliegen, um sie sich noch einmal anzuhören. Das wird gefilmt und für die Nachwelt aufgehoben. Schaden kann es nichts. Umgekehrt sind positive Wirkungen von Anhörungen bis heute aber auch nicht bekanntgeworden. Anhörungen zu Hartz IV beispielsweise haben nicht zur Folge gehabt, daß dieser Unfug beendet worden wäre. Und verhindert hat es ihn gleich gar nicht. Jeder wirklich Sachverständige hat seinerzeit die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen und denselben höchst bedenklich geschüttelt. Denn am Ende kommt es allein auf die Abstimmung im Parlament an, und wie die ausgeht, weiß man ebenfalls im voraus, denn die dortige Sitzverteilung ist seit vier Jahren bekannt.

Was also heißt „Öffentlichkeit“ heute? Es heißt zunächst einmal, daß es möglich sein muß, vor Ort dabei zu sein. Das heißt, der Termin der Sitzung muß öffentlich bekanntgemacht werden und es muß – nach Maßgabe der vorhandenen Plätze – der gleichberechtigte Zugang ermöglicht werden. Einer Übertragung im Internet bedarf es also nicht. Bei Gericht reicht es sogar aus, wenn der Termin „an der Gerichtstafel“ ausgehängt wird. Wer sich informieren möchte, möge bitte zum Landgericht fahren und dort auf der Tafel auf dem Gerichtsflur nachsehen. Als ich Referendar war, hingen die Flure des Amtsgerichts voller „öffentlicher Zustellungen“ an Parteien, deren Verbleib ungeklärt war, bis in den buchstäblich letzten Winkel des Gebäudes, wo mit Öffentlichkeit beim besten Willen nicht mehr zu rechnen war. Bei meiner Disputation ging plötzlich die Tür auf und es kam eine Putzfrau herein, die zu diesem Zeitpunkt hier nun einmal arbeitete – sie putzte die Büros des Lehrstuhls, und wir stellten alle gemeinsam schmunzelnd fest, daß damit jedenfalls ganz klar „die Öffentlichkeit hergestellt“ war, weit über den öffentlichen Aushang und alle weiteren Ankündigungen hinaus. Das ist heute nicht viel anders. Gerade diejenigen, die einen Livestream im Internet für öffentliche Veranstaltungen fordern, sollten sich einmal darüber klar werden, daß das ebenfalls ein Ort ist, an dem mit „Öffentlichkeit“ im engeren Sinne kaum zu rechnen ist. Verglichen damit, waren die Bundestagssitzungen in den 1980er Jahren allerdings „öffentlich“, denn sie wurden anstelle des sonst üblichen Programms in ARD und ZDF ausgestrahlt, so daß sie wirklich nicht mehr zu übersehen waren. Da fand etwas statt, zum Beispiel die Debatte über den NATO-Doppelbeschluß oder die Ersetzung Helmut Schmidts durch Helmut Kohl. Die Öffentlichkeit des Internets ist dagegen eine postmoderne, zersplitterte Öffentlichkeit, genaugenomen ist es eine Ansammlung von Öffentlichkeiten, die so zahlreich sind, daß man sie kaum noch überschauen kann.

Wie öffentlich ist ein Blog? Sind ein Wiki oder ein Blog „öffentlicher“ als ein Buch? Wohl kaum, denn eine Onlinequelle kann man mit sehr geringem Aufwand ein für allemal abschalten und damit aus der Welt schaffen, bei einem gedruckten Buch ist das schon sehr viel schwieriger. Wenn man bedenkt, daß allein die Wikimedia Foundation gut 800 Server betreibt, um ihre Projekte online zu bringen und zugänglich zu halten, kann man den Aufwand ermessen, den es braucht, um digitale Inhalte überhaupt erst einmal zu erschaffen und eine entsprechende Reichweite herzustellen, die allein ihre Bekanntheit ermöglicht. Bei gedruckten Quellen ist es ganau umgekehrt: Auch bei noch so großem Aufwand sind auch wenige Exemplare nur schwer zu tilgen. Weder die Karlsbader Beschlüsse noch die diversen Bücherverbrennungen waren erfolgreich. Zum Glück.

Bleibt das Gefühl. Das man nicht unterschätzen sollte. „Das Volk sieht nichts“, war ein geflügeltes Wort der 1980er Jahre aus einer Folge der Fernsehserie „Kir Royal“. Und das ist hier durchaus richtig: Es sieht nichts, weil es (s.o.) meist gar nicht weiß, daß es da etwas gäbe, was es sehen könnte, zumindest aber sieht es nichts live. Dann aber zeitversetzt. Das ist kein großer Verlust, denn auch die umfangreichen Liveübertragungen im Fernsehen werden erst am Abend nachträglich konsumierbar, entweder aus eigener oder aus – öffentlich! – bereitgestellter Konserve. Und wenn es etwas sieht, versteht es denn, was es gezeigt bekommt? Wer erklärt es ihm? Die Schule? Das Fernsehen? Die Zeitung? Oder Wikipedia? Und es bleibt die unterschiedliche Wertschätzung für sozialrechtliche Belange und „netzpolitische“ Ephemeria. Wenn es nur ein Programm des Deutschen Bundestags gibt, warum, bitteschön, sollte ausgerechnet die sogenannte Netzpolitik und das Urheberrecht bedeutsamer sein als das Sozialrecht? Einen sachlichen Grund hierfür kann ich beim besten Willen nicht erkennen.

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3 Kommentare zu „Nachdenken über Öffentlichkeit“

  1. Habe den Rest nur überflogen, will schon kommentieren: Habermas, Strukturwandel, Positiv-Ismus, lieber Zurücktreten, wegen Widerstand, gleicher Ort: Senckenberg. Die Allee-Straße ist vierspurig heute, mit breitem Mittelstreifen. – So, jetzt lese ich´s bis Ende, ich nicht zu Ende lesen könnender schreibend mitteilen wollender Blogger-Leser. 😉

  2. Und was mich dann – im Weiterlesen – beeindruckt hat, war das Argument des Historischen, also des Menschen, der historisch ist, seine Anfang-Ende-Daten hat biographisch wie geschichtlich als Menschheit: „eine Onlinequelle kann man mit sehr geringem Aufwand ein für allemal abschalten und damit aus der Welt schaffen, bei einem gedruckten Buch ist das schon sehr viel schwieriger.“ – Das Prinzip AHMAZ, wie ein akad. Lehrer sagte: Alles hängt mit allem zusammen, manchmal, letztlich. Und seit der Moderne, gar Postmoderne leider immer weniger … Netzwerk, viele Löcher zusammenhalten

    1. AHMAZ ist gut. 😉 Ja, AHMAZ. Aber auch: Tiefgang und Analyse statt allzu fixem Twittern und tagesaktuelle Aufregung. Reflexion und Analyse.

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