Michael Schmalenstroer hatte vergangene Woche schon auf die Rechtslage im Fall Gurlitt hingewiesen. In einem Interview im Deutschlandfunk hat heute auch Uwe Wesel erklärt, weshalb Cornelius Gurlitt die Bilder aus dem Kunstfund in München zurecht besitze. Sie gehörten ihm. Das alles habe auch nichts mit gutgläubigem Erwerb oder Ersitzung zu tun, sondern es sei von den Aliierten unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg gesetzlich bestimmt worden, daß Rückgabeansprüche der ursprünglichen Eigentümer der Kunstwerke heute ausgeschlossen seien. Er sieht darin eher einen Staatshaftungsfall, so daß Gurlitt den Schaden, der ihm aus alledem entstanden ist, vom Staat ersetzt verlangen könne. Die Beschlagnahme und die Veröffentlichung der Bilder in der Lost Art-Datenbank sei nicht rechtmäßig gewesen. „Leider ist es so, daß Juristen von heute diese alliierten Gesetze nicht mehr kennen.“ Wesel hält es aber auch für möglich, daß für Gurlitt ein Betreuer bestellt werden könne, weil er ganz offenbar „nicht mehr von dieser Welt“ sei. Darauf angesprochen, erklärte er knapp, er gebe heute keine Möglichkeit mehr, den ursprünglichen Eigentümern der Bilder Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.