A passport to polite society

Das, wie man bisweilen im Jargon sagt, „ausgewürfelte“ Strafmaß für den H ist natürlich viel zu niedrig angesetzt worden: Etwa ein Jahr pro 10 Millionen hinterzogene Euro. Abzüglich „guter Führung“ usw. wird das auf eineinhalb Jahre Haft hinauslaufen, schätze ich jetzt einfach mal so. Und das ist einfach zu wenig für soviel kriminelle Energie, wie der H sie hatte.

Der Vergleich mit dem jugendlichen Schwarzfahrer, der im Alter von 16 Jahren zu 2 Jahren und 10 Monaten Haft verurteilt worden ist, erinnert mich an meine Zeit als Referendar beim Jugendrichter: Je besser der Angeklagte integriert war, je besser seine soziale Herkunft, desto niedriger fiel das Strafmaß aus. Und wer wäre besser sozial integriert als er, der H? Es gibt einen eigenen Wirtschaftszweig, der Dienstleistungen für solche Leute anbietet, und money, wußte schon Ambrose Bierce im „Wörterbuch des Teufels“, ist ein passport to polite society. Das wird ihn auch die nächsten Jahre erträglich gestalten lassen.

Und danach? Wird er resozialisiert, der H. Mit Sozialarbeiter und allem, was dazugehört. – Echt?

Und doch. Erinnert sei noch einmal an das Bild von Al Capones Zelle im Gefängnis von Philadelphia (Pennsylvania). Nach dem Abendessen habe er gerne Walzer gehört, heißt es. Ein denkwürdiges Photo:

Al Capone's Cell In Eastern State Penitentiary

Zuerst als Kommentar in Giesbert Damaschkes „Notizen“, 14. Dezember 2014. Leicht redigiert und ergänzt. – Bild von Mike Graham aus Portland, USA (Flickr) [CC-BY-2.0], via Wikimedia Commons.

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4 Kommentare zu „A passport to polite society“

  1. Die Geschichte mit dem zu 2 Jahren und 10 Monaten verurteilten Schwarzfahrer aus Magdeburg halte ich bis zum Beweis des Gegenteils für eine – ausgesprochen fette – Zeitungsente. Nur für Schwarzfahren hat es in der jüngeren deutschen Rechtsgeschichte ein solches Urteil bestimmt nicht gegeben, schon gar nicht für einen 16-jährigen.

    Gerade westdeutsche Zeitungen schreiben in juristischen Dingen offenbar viel Unsinn. Vorgestern informierte die Rheinische Post aus Düsseldorf ihre erstaunten Leser, dass Uli Hoeneß seine Strafe vermutlich in Bayern verbüßen darf. Wer hätte das gedacht?

    1. Lieber Radiomensch, ich glaube, Du machst Dir keine Vorstellungen davon, was für Sündenregister sich in machen Strafakten finden, auch bei manchen 16jährigen.

  2. Jedenfalls schreibt die WAZ großen Unfug bzw. sie manipuliert sogar, wenn sie titelt: »16-jähriger Schwarzfahrer muss fast drei Jahre ins Gefängnis«, wenn tatsächlich die Strafandrohung dafür lt. § 265a StGB höchstens 1 Jahr ist (auch für Erwachsene). Nirgendwo wird im Artikel auch nur angedeutet, dass es sich wohl um eine Einheitsjugendstrafe handelt und der Betreffende noch ganze Dinge auf dem Kerbholz haben muss.

    Wenn so etwas in der BILD-Zeitung stünde, wäre Niggemeier schon längst eingeschritten.

    1. Daß derjenige noch ganz anderes gemacht haben muß, ist evident. Die Rechtsfolgen richten sich bei Jugendlichen aber nicht nach StGB, sondern nach JGG; nur die Straftatbestände sind dieselben wie im Erwachsenenstrafrecht.

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