Wissenschaftliches Publizieren: Ein Drama in fünf Akten

Bei netzpolitik.org erscheint heute der Erfahrungsbericht (via InetBib) eines Informatikers über seine Zusammenarbeit mit dem Springer Verlag. Die Erstellung eines 470-seitigen Tagungsbandes gestaltete sich als ein Drama in fünf Akten, bei dem die Folgen der konsequenten Abwälzung von Korrektorat und Herstellung in Schwellenländer wie Indien dazu führt, daß die gesamte Arbeit letztlich bei den Autoren und den Herausgebern lag. Man habe es dem Buch am Ende nicht angesehen, aber wenn die Herausgeber nicht mit so großem Einsatz eingegriffen hätten, wäre der Verlag aufgrund seiner eigenen Prozesse ganz offensichtlich nicht in der Lage gewesen, die Herstellung in einer ordentlichen Weise zu bewerkstelligen.

Der Autor verortet die Goldene Zeit der Wissenschaftsverlage in den 1980er/1990er Jahren: Bis vor zwei, drei Jahrzehnten haben Verlage noch Themen identifiziert, Autoren gefunden, beraten und betreut. Ihre Reputation haben sie erworben, indem sie die inhaltliche und technische Qualität der Werke sicherstellten. Außerdem sind sie erhebliche finanzielle Risiken eingegangen (und mussten deshalb wählerisch sein), da die Auflagen nicht beliebig klein sein konnten. Ich kann mich aber noch gut daran erinnern, wie kompliziert sich die Zusammenarbeit bei der Veröffentlichung meiner Dissertation gerade in technischer Hinsicht mit dem „Verlag der Wissenschaften“ Peter Lang 2004/2005 gestaltet hatte. Es war einfach nur ärgerlich, und ich würde ganz sicher bei diesem Verlag nie wieder ein Projekt durchführen wollen.

Die Alternative: Open Access und Self-Publishing. Weg von den Verlagen, hin zu den OA-Repositorien und in die freien -Zeitschriften. Die Wissenschaft muß sich selbst organisieren und verwalten. Das macht sie sowieso schon, wie man hier sieht, aber wofür zahlt der Leser im Falle dieses Projekts eigentlich noch 203 Euro? Online zu kaufen, wäre noch teurer – völlig absurd. Nicht einmal das Versprechen, die bibliometrische Erfassung der Beiträge zu unterstützen, ist dem vorstehenden Bericht zufolge von Springer eingehalten worden – und das spielt sowieso nicht in allen Fächern eine wesentliche Rolle. Dann kann man auch wirklich alles selber machen.

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Die Onleihe und das Neue Deutschland #epicfail

Über die Onleihe hatte ich schon öfter geklagt. Insgesamt halte ich das ganze System weiterhin für den falschen Weg. Gerade was die digitale Versorgung mit Zeitungen angeht, hat sich der Zugriff über ein Pressearchiv als wesentlich flexibler erwiesen, und viele öffentliche Bibliotheken bieten ihren Benutzern schon lange solchen Zugriff an. Andere hatten sich für die E-Papers in der Onleihe entschieden.

Vor ungefähr zwei Wochen bemerkte ich, daß die Onleihe meiner Stadtbibliothek neuerdings auch das Neue Deutschland als E-Paper anbietet. Genauer gesagt: Die Onleihe bietet das ND grundsätzlich an, es kann dort aber nicht abgerufen werden. Insoweit unterscheidet sich das Angebot beispielsweise von dem der FAZ, der taz oder der Süddeutschen Zeitung, die stets aktuell vorhanden sind.

Also reklamierte ich bei der Onleihe. Kontaktadresse in der linken Sidebar. Die Digiauskunft meldete sich postwendend und versprach, mein Monitum weiterzuleiten. Das war, wie erwähnt, vor zwei Wochen. Es ging noch mehrmals per E-Mail hin und her, jedoch es änderte sich nichts.

  • Mal war eine Ausgabe vom selben Tag abrufbar, mal war sie wieder verschwunden.

  • Auch Ausgaben, die daraufhin zwischenzeitlich schon einmal abrufbar waren, verschwanden kurz darauf wieder aus der Übersicht.

Heute wird dort jede Ausgabe als „nicht verfügbar“ angezeigt. Und die Digiauskunft meldete mir bei meiner letzten Nachfrage zum Ende der vergangenen Woche, ein konkreter Zeitpunkt für die Behebung des Fehlers sei nicht absehbar.

Meine öffentliche Bibliothek reagierte in Bezug auf solchen Service schon routiniert: Man wisse bereits, daß vieles bei der Onleihe nicht funktioniere. Ohjemine.

Nun ist natürlich auffällig, daß es ausgerechnet das Neue Deutschland trifft. Durch solche technischen Mängel kann man auch die Abrufzahlen niedrig halten, konkret: Bei null. Aber das wollen wir doch nicht annehmen, nicht wahr? Ein Schuft, wer Böses dabei denkt.

Anmerkungen zum Fall Netzpolitik.org

Einige Anmerkungen zu der Diskussion um das Ermittlungsverfahren gegen netzpolitik.org wegen des Verdachts des Landesverrats:

  • Die strafrechtlichen Vorwürfe sind offenbar unhaltbar. Das spricht für ein politisch motiviertes Verfahren, das rechtsstaatlichen Maßstäben nicht genügt. Der Generalbundesanwalt geht in Wildwest-Manier vor, ohne Beachtung der jüngeren Verfassungsrechtsprechung und der Literatur.
  • Immer wieder werden Parallelen zur Spiegel-Affäre von 1962 hervorgehoben, in deren Verlauf immerhin Rudolf Augstein und mehrere Redakteure inhaftiert worden waren. Soweit ist es hier noch nicht, und auch das gesellschaftliche Umfeld in der Merkelschen Berliner Republik ist ganz sicher nicht mit dem Adenauer-Deutschland vergleichbar.
  • Die Blogger-Kollegen Beckedahl und Meister werden fast durchweg als „Journalisten“ bezeichnet. Damit verschwindet in der Berichterstattung die Grenze zwischen Bloggern und Journalisten. Das Blog eines Netzaktivisten wird mit kommerziellen Zeitungen sprachlich und hinsichtlich des damit verbundenen rechtlichen Status gleichgestellt. Daß ich das noch erleben darf.
  • Die Netzpolitik wird im Jahr 2015, zwei Jahre nach dem Neuland-Zitat der Kanzlerin, zu einem Thema im Sommerloch, ist im Zentrum der politischen Debatte angekommen. Gleichzeitig wird der Ausfall der sozialen Netzwerke als einer Art „Speakers Corner“ deutlich: Viele wohlfeile Beiträge, die aus der oberflächlichen Aufgeregtheit des Moments hervorgegangen sind, wenig bis gar nicht reflektiert, in den seltensten Fällen sachkundig. Der Shitstorm als Normalfall reduziert die sozialen Netzwerke auf ein unsäglich blödes Palaver ohne Wert. Nachdenken und – in diesem Fall: strafrechtlich, strafprozeßrechtlich, verfassungsrechtlich – Einordnen, verbleibt den Fachbloggern. Denen soll man folgen. Netzpolitik.org zählt dazu.
  • Gründliches Hinsehen dürfte sich beim Thema „Verbergen und Geheimhalten in der Republik“ lohnen, insbesondere im Überwachungsstaat. Wenn der Staat selbst definiert, was verborgen bleiben soll und gleichzeitig die Privatsphäre seiner Bürger seit längerem nicht mehr respektiert (vom Staatstrojaner bis zur Vorratsdatenspeicherung), stellt sich die Frage nach dessen effizienter Kontrolle. Die liegt institutionell bei der Justiz, die aber im Fall netzpolitik.org wiederum gegen die informelle Selbstregulierung der Gesellschaft durch kritische Medien in Stellung gebracht worden ist. So wird die Informationsfreiheit zum zentralen Merkmal der Rechtsbeziehung zwischen Staat und Staatsbürger, wird der Whistleblower als Held hingestellt, wird das Watchblog zum Normalfall – aber letztlich nur, weil die kommerzielle Presse seit langem als Kontrollinstanz weggefallen ist. Während es in den 1980er Jahren noch einen politischen Skandal nach dem anderen infolge von Presseveröffentlichungen gab, werden Politiker heute vom Guttenplag-Wiki zu Fall gebracht. Die Gleichstellung von „Blogger“ und „Journalist“ durch Journalisten will auch hierüber hinwegtäuschen: Den unaufhaltsamen Bedeutungsverlust der Massenmedien als Gatekeeper für den gesellschaftlichen Diskurs und für die politisch wirksamen Narrative.