Archiv der Kategorie: Gesetzliche Unfallversicherung

Am besten gedämpft

Es ist nicht ganz einfach, sich über Europapolitik zu informieren. Da aber die Europawahlen bevorstehen, hatte ich mich auf die Suche nach informativen Medien gemacht und mich fürs erste für eine Reihe von Feeds entschieden, die ich bei allem information overload noch zusätzlich verfolgen kann.

In meinem Feedreader lese ich derzeit sechs Quellen zum Thema regelmäßig mit, und zwar den persönlichen Feed sowie das Blog des Brüsseler taz-Korrespondenten Eric Bonse, die Europa-Seite und das Blog La bataille de Bruxelles in Le Monde, die Europa-Meldungen im Standard und die Artikel des Brüsseler Zeit-Korrespondenten Matthias Krupa.

Es gäbe noch mehr zu lesen, aber das soll genügen. Denn die Meldungen, die man in solchen Zeitungsrubriken und Blogs findet, wiederholen sich bisweilen. Im Mittelpunkt stehen seit Wochen im wesentlichen Gerüchte und Personalien zur Nachfolge des derzeitigen Präsidenten der Europäischen Kommission, die diesen Herbst – nach den Wahlen zum Europäischen Parlament – neu besetzt werden muß. Nach Art. 17 Abs. 7 S. 1, 2 EU-Vertrag schlägt der Europäische Rat dem Europäischen Parlament „mit qualifizierter Mehrheit einen Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Kommission vor; dabei berücksichtigt er das Ergebnis der Wahlen zum Europäischen Parlament. Das Europäische Parlament wählt diesen Kandidaten mit der Mehrheit seiner Mitglieder.“

Was machen „die Medien“ daraus? Ein eitles Schaulaufen, das es durchaus mit der Regenbogenpresse aufnehmen kann. Etwas abstrakter formuliert: Person A hat derzeit ein Amt inne. Sie wird dabei von der Gruppe G1 und den Politikern P1 und P2 unterstützt. P3 hätte gerne, daß das Amt von der Person B ausgeübt würde. Sie sucht sich dabei Unterstützung bei den Gruppen G2 und G3. Es folgen Namen von Politikern und Parteien, Präferenzen, angebliche Absprachen, Motive und Strippen, die gezogen werden.

Dabei gerät eines geflissentlich aus dem Blick: Das demokratische Defizit der ganzen Veranstaltung. Denn das Parlament mag den Präsidenten der EU-Kommission wählen – die Mitglieder der Kommission werden aber von den Regierungen im Europäischen Rat ernannt, „im Einvernehmen mit dem gewählten Präsidenten“, nicht etwa durch das Parlament gewählt. Dieses hört die Kommissare an und kann schließlich nur die neue Kommission als ganzes, nicht aber einzelne Kandidaten für die Kommission ablehnen – was ziemlich unwahrscheinlich und nicht praktikabel sein wird. Hier bleibt also weiterhin die Exekutive unter sich. Das wird wohl mittlerweile resignativ als bekannt vorausgesetzt, so daß man es übergeht und sich auf die Weitergabe des aktuellen Spielstands beschränkt. Was dabei herauskommt, ist ungefähr so spannend wie die weichgespülten Lebensläufe, die in den Pressemitteilungen bei der Ernennung neuer Bundesrichter bekanntgegeben werden. Aalglatte Karrieren ohne Bruch und Schrammen. Wer auf Winkelzüge oder gar auf ein Spiel über Bande wartet, sollte besser Shakespeare lesen als diese Berichte über die derzeitige Europapolitik.

Bisweilen blitzen außer diesen Karrieremeldungen aber auch sogenannte „Sachthemen“ auf, die es dann freilich in sich haben. Die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA etwa, die so geheim geführt werden (hörenswerte Diskussion), daß sogar der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung darauf hinweist, daß die diesbezüglichen Auswirkungen auf die deutschen Sozialversicherungen (sic!) noch gar nicht absehbar seien und auf Seite 1 des diese Woche eingetroffenen Newsletters „DGUV Kompakt“ einwirft: „Wer geheim verhandelt, hat etwas zu verbergen!“

Die beiden letzten Links mögen zeigen, daß in der Europapolitik und im Europarecht auch weiterhin die wirklich interessanten Berichte und der aufschlußreichste „Content“ nicht in den Zeitungen oder in Blogs, sondern eher punktuell in Hintergrundstücken und in kleinen Depeschen zu finden ist, denen sich zuzuwenden aber ganz sicherlich lohnt. Den Rest muß man sich – ganz wie früher auch – aus Datenbanken und aus den mittlerweile schon etwas übersichtlicher gewordenen Seiten der EU heraus- und zusammensuchen. Im Vergleich dazu sind die laufenden Berichte nur ein Geräusch, das man am besten gedämpft verfolgen sollte. Aber das ist ja auch in anderen Bereichen vielfach das beste.

Den Newsletter der DGUV bekam ich übrigens nicht übers Internet herein, sondern ganz konventionell mit der Post.

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Das Zuständigkeitsrecht der gewerblichen Unfallversicherung ist mit Europarecht vereinbar II

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat am 2. September 2011 darauf hingewiesen, daß das Sächsischen Landessozialgericht in Chemnitz die letzte noch anhängige Klage, mit der sich ein Unternehmer gegen die Pflichtversicherung in der Gesetzlichen Unfallversicherung gewandt hatte, abgewiesen hat. Die Revision zum Bundessozialgericht sei nicht zugelassen worden (Az.: L 6 U 51/09). Unternehmer aus dem Umfeld der FDP, unterstützt von einigen Rechtsprofessoren, hatten in einer Welle von Prozessen versucht, die gesetzliche Pflichtversicherung für europarechtswidrig erklären zu lassen, weil dieses „Monopol“ mit dem EG-Vertrag nicht vereinbar sei. Sie waren damit bereits im Jahr 2009 beim Europäischen Gerichtshof gescheitert. Das Bundessozialgericht hatte eine Parallelsache im Jahr 2004 nicht dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt. Damit sind die beiden großen Kampagnen, die von neoliberalen Vertretern gegen die gesetzliche Unfallversicherung in den letzten zehn Jahren geführt worden waren, beendet. Der andere Vorstoß betraf die Festsetzung der Gefahrtarife durch die gewerblichen Berufsgenossenschaften, insbesondere durch die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, die unter anderem für die Zeitarbeitsunternehmer zuständig ist. Er war schon 2007 vor dem Bundesverfassungsgericht ins Leere gelaufen.

Werbung gegen die gesetzliche Unfallversicherung in der Frankfurter Rundschau

Durch einen Edit in Wikipedia bemerke ich einen Beitrag vom 8. Februar 2011 auf der Website der Frankfurter Rundschau, der sich mit unsachlichen Argumenten gegen die gesetzliche Unfallversicherung richtet. Dort wird zur unlängst erfolgten Organisationsreform ausgeführt:

„… es wird ausschließlich eine Organisationsreform durchgeführt, wobei von 35 Berufsgenossenschaften (Stand 2005) bis zum Jahr 2011 nur noch 9 übrig bleiben. Da aber die Verwaltungskosten in Berufsgenossenschaften nur rund zehn Prozent der Ausgaben ausmachen, kann eine Reduzierung der Anzahl der Berufsgenossenschaften nicht zu spürbaren Einsparungen führen. Die nötige Reform des Leistungswesens, insbesondere in Bezug auf die Dauer und die Höhe der Unfall- und Berufskrankheitsrenten wurde im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens aufgegeben. … Als Folge der Reform wird die Lastenverteilung zwischen den Berufsgenossenschaften in Form von Ausgleichszahlungen künftig einen deutlich größeren Umfang annehmen. Dadurch werden auch für viele Betriebe die Beiträge zur Berufsgenossenschaft steigen. … In vielen Unternehmen besteht deshalb ein Bedarf an unabhängiger Beratung. … Dieses Spezialgebiet beherrschen nur wenige Experten. Ein professioneller und erfahrener Anbieter ist die … GmbH aus …, die eine Optimierung dieses Kostenbereiches sogar auf Erfolgsbasis anbietet. Und auch die Vorab-Analyse ist für Unternehmen kostenlos und unverbindlich. Anhand weniger Dokumente sind die Experten in der Lage, Potenziale zu erkennen und ein Optimierungs-Konzept für die Beiträge zur Berufsgenossenschaft auszuarbeiten.“

Es ist ausgesprochen ärgerlich, daß die FR diesen Beitrag veröffentlicht, zwar im Ressort „Kauftipps“ (vulgo: der ganze Beitrag wurde von der werbenden Firma gekauft), aber mit demselben Weblayout wie auch redaktionelle Beiträge und insoweit irreführend, weil der Leser hierdurch natürlich erwartet, informiert zu werden, was aber tatsächlich nicht der Fall ist. Abgesehen davon, daß der Text veraltet ist, wie einige Formulierungen verraten: Weder führt die Organisationsreform und die Neuordnung des berufsgenossenschaftlichen Lastenausgleichs per se zu steigenden Beiträgen noch wäre die Reform des Leistungsrechts der gesetzlichen Unfallversicherung „nötig“ gewesen – davon war vielmehr am Ende der Beratungen nur noch die FDP ausgegangen, die diesen Standpunkt schon zu Anfang vertreten hatte. Gegen die Reform des Leistungsrechts hatten sich vielmehr vor allem die Gewerkschaften gewandt, und zwar mit durchaus gewichtigen Argumenten, angesichts der – tatsächlich – nur leicht angestiegenen Belastung durch Beiträge zur Unfallversicherung. In dem Text werden die Unternehmer dazu aufgefordert, sich ihrer solidarischen Haftung für die Unfallasten zu entziehen. Außerdem wird Stimmung gegen die gesetzliche Unfallversicherung und damit gegen das Sozialleistungssystem im ganzen gemacht. Fazit: Es handelt sich dabei schlicht um neoliberale Propaganda. Ein Beispiel für Meinungsmache.

Der Ngram-Viewer

ngram-viewer-vergleich-des-auftretens-der-begriffe-holocaust-und-shoah-zwischen-1950-und-2008-in-google-books_5289998978_oIm Wikipedia-Kurier wird auf ein neues Werkzeug aus den Google Labs hingwiesen, mit dem man den Textkorpus von Google Books auswerten kann. Der Ngram Viewer erlaubt die Suche über mehrere landessprachliche Korpora sowohl für einzelne Stichwörter als auch im Vergleich miteinander (ein sogenanntes N-Gramm). So kann man beispielsweise darstellen, wie sich die Begriffe Holocaust und Shoah seit Mitte der 1980er Jahre ergänzt, aber nicht auf gegenseitige Kosten verdrängt haben.

ngram-viewer-auftreten-des-begriffs-gefahrtarif-zwischen-1900-und-2008-in-google-books_5290014008_oNatürlich hat mich interessiert, ob es eine Besonderheit bei dem Begriff Gefahrtarif zu erkennen gibt. Die sprunghafte Zunahme der Rechtsstreitigkeiten um die Gefahrtarife insbesondere der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft seit 2000 hat laut Ngram-Viewer tatsächlich zu einer ebenso sprunghaften Zunahme der Häufigkeit dieses Begriffs im deutschen Textkorpus von Google Books geführt, die auch darüberhinaus weiter anhält.

Hierzu wäre natürlich anzumerken, daß der Korpus von Google Books in keiner Weise repräsentativ wäre für die deutsche Sprache (oder für irgendeine andere Sprache, die dort erfaßt wird), denn darüber, welche zeitgenössischen Werke in Google Books eingestellt werden, entscheiden allein die Verlage und die Urheber dieser Werke, wie man mir am Buchmessestand von Google erklärt hatte. Nur bei den gemeinfreien Werken bediene sich Google nach eigenem Gutdünken. Außerdem dürften dort bei weitem mehr wissenschaftliche als populäre oder belletristische Werke erfaßt worden sein. Die Verlage entscheiden zudem darüber, welche Textausschnitte zu Werbezwecken bei Google abrufbar sind. Der Textkorpus von Google Books ist genauso unbekannt wie alles übrige auch bei Google, insbesodere die Suchalgorithmen. Google ist sozusagen die größte black box des Internets. Rückschlüsse von Google Books auf „die deutsche Sprache“ sind also nur innerhalb gewisser Grenzen zulässig… trotzdem ganz sicherlich ein sehr interessantes Tool.

Broschüre zur Geschichte der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland

Die gesetzliche Unfallversicherung feiert Geburtstag, sie wurde vor 125 Jahren gegründet, als das Unfallversicherungsgesetz in Deutschland in Kraft trat. Das Gesetz findet man übrigens im Wortlaut auf Wikisource. DGUV und Deutsches Historisches Museum haben hierzu eine Broschüre für den Unterricht aufgelegt, die die Geschichte der Unfallversicherung in Deutschland erzählt. Man kann sie frei herunterladen. Darin findet sich etwas, was man in unseren Sozialrechtslehrbüchern bis heute vergebens sucht: Eine Darstellung zur Unfallversicherung in der DDR. In einer Hinsicht ist sie leider etwas knapp geraten: Auf Seite 14 wird nur ausgeführt, die Berufsgenossenschaften seien nach dem Krieg aufgelöst worden, und die Unfallversicherung sei danach von der „Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten“ wahrgenommen worden, die von FDGB verwaltet worden sei. Dabei fallen leider zwei weitere Träger unter den Tisch: Die „Sozialversicherung bei der Staatlichen Versicherung der DDR“ und die Wismut, die eine eigene Sozialversicherung für ihre Beschäftigten hatte. Dafür enthält die Broschüre insoweit aber auch einen Punkt, der mir beim Schreiben meiner Diss seinerzeit entgangen war: Daß nämlich die Arbeitgeberhaftpflicht im ostdeutschen System nicht wie hierzulande abgelöst worden war. Die Unternehmen konnten im Versicherungsfall von den Unfallversicherungsträgern also auf Regreß in Anspruch genommen werden (S. 15). Alles in allem eine lesenswerte Neuerscheinung.

A propos Unfallversicherung: Die Organisationsreform der gewerblichen Berufsgenossenschaften im Nachfeld des Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes ist neuerdings so nachhaltig ins Stocken geraten, daß der Gesetzgeber im August in einem neuen § 225 SGB VII die Fusion bestimmter Berufsgenossenschaften gesetzlich angeordnet hat. Genau dies wollten die BGen immer vermeiden; es ist ihnen offensichtlich nicht gelungen.