Archiv der Kategorie: Recht

Relaunch von sozialgerichtsbarkeit.de

Harald Thomé weist in seinem letzten Newsletter auf den Relaunch der Website sozialgerichtsbarkeit.de hin. Hinter dem Suchformular verbirgt sich ein veritabler Klassiker unter den freien Rechtsportalen, nämlich die Volltexte vieler sozialgerichtlicher Entscheidungen, auch von Instanzgerichten, zurückgehend bis zum Beginn des Internetzeitalters und darüber hinaus, teilweise bis in die 1980er Jahre. Beschlüsse und Urteile von Sozialgerichten aller Bundesländer und aller Instanzen unter einer Oberfläche recherchierbar – im Gegensatz zu den nach Ländern zersplitterten Rechtsprechungsdatenbanken. Ein Zugang zur gesamten sozialrechtlichen Rechtsprechung, ein wichtiges Stück Rechtsgeschichte.

Leider ist die neue Version nur noch nach Stichworten durchsuchbar, früher ging da mehr, es gab eine erweiterte Suche und leistungsfähige Filter, die Sortierreihenfolge entzieht sich meiner Einschätzung und es ist definitiv Luft nach oben, es gab auch mal einen Download der Volltexte als PDF und XML, aber alles ist frei abrufbar, immerhin. Es ging wohl darum, die Inhalte nach dem Untergang der alten Website überhaupt zu retten und sie wieder online zu stellen. Geblieben ist immerhin ein Formular für die neuen Entscheidungen, in dem man auch nach Aktenzeichen und nach Rechtsgebieten suchen kann. Vielleicht tut sich da ja noch was, es wäre schön! Mag auch sein, dass mich meine Erinnerung trügt und mir die Vergangenheit allzu goldrandig erscheint…

Eine Initiative der Sozialgerichte, die viel zu wenig bekannt ist. Und die den Blick darauf lenkt, dass die Rechtsinformatik einst mit dem Arbeits- und Sozialrecht begann. Auch Juris wurde zunächst mit Inhalten aus diesen Rechtsgebieten aufgebaut. Bevor alles kommerzialisiert und verpaywallt wurde. Aber das ist eine andere Geschichte.

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Medienwandel in der Justiz

Der Global Legal Monitor der Law Library der Library of Congress weist darauf hin, dass der Oberste Gerichtshof von Schweden – entspricht dem deutschen Bundesgerichtshof – seit Anfang März 2019 kein Telefax mehr empfängt oder versendet. Stattdessen werde empfohlen, Schriftstücke per E-Mail einzureichen. Die E-Mail ersetze das Telefax, soweit dieses früher ausreichend war, um die Formvorschriften zu wahren.

Eine andere Welt

Matthias Wittfoth spricht (mp3) in dem Podcast Inside Brains über eine Stunde lang mit dem Kriminologen Christian Pfeiffer über dessen Lebensweg, aber auch über Hintergründiges, was man aus den Massenmedien nur selten erfährt. Über den Zusammenhang von häuslicher Gewalt zwischen Eltern und Kindern und der späteren Gewalttätigkeit der Kinder erzählt Pfeiffer unter anderem von diesem Unterschied zwischen Europa und den USA:

…Nun war ich gerade in Amerika, deswegen, ein knappes Jahr in New York, und mußte mit Entsetzen realisieren, daß dort 85 Prozent der amerikanischen jungen Väter die These unterschreiben: Jedes Kind braucht ab und zu mal ne richtige Tracht Prügel. Und 65 Prozent der Mütter. Grauenhaft. So ist Amerika. Die sind auf einem Erziehungsniveau, das unserem in der Nazi-Zeit und in den 50er Jahren entspricht. Wenn ich das in den USA in meinen Vorträgen erzählt habe, waren die immer völlig schockiert. … Es gibt in Amerika nicht die Forschung von uns. Die Elternverbände verhindern, daß man Schulkinder als 15jährige fragen darf: Wie wars denn in Deiner Kindheit, im Alter von sechs bis zwölf?, was wir ständig tun, seit zwanzig Jahren. Also, dieses Defizit amerikanischer Forschung verhindert eine öffentliche Debatte, und in 19 Bundesstaaten dürfen ja auch die Lehrer noch mit dem Paddle schlagen. Über 200.000 Kinder werden pro Jahr dort öffentlich geschlagen … und dann wundern die sich über Trump. Trump ist die Folge davon, daß dieses ein repressiv erzogenes Volk ist mit viel unterdrückter Wut, mit Ohnmachtserfahrungen in der Kindheit, und wenn man immer ohnmächtig ist in der Kindheit, will man später Macht haben, Waffen verleihen Macht, und man hat so eine angestaute Grundaggression durch all das, was zuhause einem widerfahren ist. Und dann ist so ein Trompeter des gewaltsamen Durchsetzens wie Trump ein Mensch, der diesen Frust anspricht … Grundfrust … der hätte null Chancen in Schweden, dem Land mit der niedrigsten Schlagequote der Welt und der niedrigsten Gefängnisquote. Amerika hat in der westlichen Welt die mit Abstand höchste, die drittmeiste weltweit. Also, 60 Menschen im Gefängnis in Schweden, 720 pro 100.000 Bürger in USA. … New York ist wie Europa, aber Virginia oder Texas, das ist dann eine andere Welt…

Gesetzliches Verbot von AdBlockern?

Ziemlich unbemerkt bereiten die Bundes- und die Länderregierungen in Deutschland offenbar ein Verbot von AdBlockern vor. So scheint es zumindest, wenn man den Bericht der „Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz“ liest, der vorgestern veröffentlicht wurde. Deren „AG Kartellrecht/Vielfaltsicherung“ kam auf Seite 21f. zu dem Ergebnis:

„Die AG sieht das Geschäftsmodell von Ad-Blockern als rechtlich und mit Blick auf die Refinanzierung journalistisch-redaktioneller Angebote auch medienpolitisch als problematisch an. Sie hält daher die Prüfung gesetzlicher Regelungen für erforderlich. … Bei der Thematik Ad-Blocker ist eine zeitnahe Prüfung durch den Bund und die Länder erforderlich, ob im Hinblick auf die wirtschaftlichen Auswirkungen und damit verbundenen medienpolitischen Risiken ggf. eine gesetzliche Flankierung geboten ist.“

Auffällig ist, daß sich die Kommission nur mit den Interessen der Werbewirtschaft und der Verlage sowie des Rundfunks beschäftigt hat. Es ist nicht ersichtlich, ob auch Datenschützer beteiligt worden sind.

Bei der letzten re:publica hatten Frank Rieger und Thorsten Schröder zudem darauf hingewiesen, daß von Online-Werbung ein erhebliches Sicherheitsrisiko ausgehe. Die Inhalte würden nicht von den Werbetreibenden geprüft und könnten Malware enthalten. Sie empfahlen deshalb die Verwendung von AdBlockern zusätzlich zu sonstigen Vorkehrungen, um das eigene System bei der Nutzung des Internets zu schützen.

Das Hans-Bredow-Institut kam gerade zu dem Ergebnis, daß derzeit ein Viertel der Internetnutzer in Deutschland AdBlocker verwende. Unter den jüngeren Nutzern sei es etwa die Hälfte. Mehr als die Hälfte empfinde Online-Werbung außerdem als „lästig“.

(via Privacy-Handbuch)

Mit Open Access gegen die VG-Wort-Verlags-Ausschüttung?

Nachdem die Diskussion um den Anteil, den die Verlage an wissenschaftlichen Publikationen haben, wieder einmal ins Rollen gekommen ist, auch meine 2ct dazu:

Der Anteil, den die Verlage an meinen Veröffentlichungen hatten, war genau null. Insoweit decken sich mein Erfahrungen mit dem, was auch aus anderen Fächern als Jura schon hinreichend beschrieben worden ist. Es gab und gibt nur einen Grund, bei einem Fachverlag zu veröffentlichen: Die Sichtbarkeit der Arbeit im Bibliothekskatalog und die Beachtung durch das Schrifttum und durch die Rechtsprechung. Bundessozialgericht und Bundesverfassungsgericht hätten meine Diss nicht zitiert, wenn sie bei Books on Demand erschienen wäre. Natürlich wäre es dieselbe Arbeit gewesen. Derselbe Text. Aber so sind sie halt, die großen Leute, um es mit Saint-Exupéry zu sagen.

Das einzige, was sich in der Rechtswissenschaft seitdem verändert hat, ist, daß Urteile mittlerweile zunehmend aus proprietären Datenbanken heraus zitiert werden, statt aus Zeitschriften oder amtlichen Entscheidungssammlungen. Um das zu ermöglichen, wurden sie mit amtlichen Randnummern versehen. Und solange die Rechtswissenschaft so funktioniert, kann man eigentlich niemand dazu raten, in dem Fach auf Open Access zu setzen.

Der Wandel wird nicht durch die Autoren kommen, er müßte notwendigerweise von der anderen Seite ausgehen, um den Autoren ein Signal zu setzen. Und warum sollte das so sein? Gerichte und Schrifttum haben dazu keinen Anlaß. Ein Verdienst der Verlage ist das gewiß nicht. Und erst recht kein Grund, ihnen einen Obulus aus den Einnahmen der VG Wort zuzuschachern, wie es die Bundesregierung nun wieder tun will.

Die Diskussion krankt daran, daß sie alle Verlage über einen Kamm schert. Belletristik und Sachbücher, die aufwendig zu lektorieren sind, sind eben ein anderes Geschäft als Wissenschaft, wo überhaupt nichts lektoriert wird. Hier werden wissenschaftliche Texte 1:1 übernommen, der Verlag hat daran überhaupt keinen Anteil. Er sorgt – siehe oben – ausschließlich für die Beachtung des Textes in der Öffentlichkeit des jeweiligen Fachs.

Nachdenken über Sci Hub

Auf der Mailingliste Inetbib ist am Wochenende ein Beitrag über Sci Hub aus Archivalia kontrovers diskutiert worden. Klaus Graf hatte darin der derzeitigen Stand zum Verhältnis von Fernleihe und Open Access zusammengefaßt und dabei auch Portale einbezogen, die weitergehen, als nur Open-Access-Papiere im Rahmen der jeweiligen Lizenz weiterzuverteilen. Repositorien gibt es viele. Sci Hub bietet, wenn ich es richtig verstanden habe, so gut wie alles an, was im Format PDF daherkommt und nicht bei drei auf den Bäumen ist, ohne sich dabei um das Urheberrecht der Autoren und die davon abgeleiteten Verwertungsrechte von Verlagen zu kümmern.

Die Fernleihe, die von den Verlegern immer wieder gern gegen die Zeitschriftenkrise angeführt wird, sei, so Klaus Graf in seinem Beitrag, zumindest in ihrer nordamerikanischen Spielart ILL, nicht attraktiv genug und könne das Unvermögen der chronisch unterfinanzierten Bibliotheken, die Informationsflut zu den Lesern zu bringen, langfristig nicht ausgleichen. Zudem würde sie hierzulande subventioniert – das seien Kosten, die man genaugenommen mit einbeziehen müsse, wenn man ausrechne, wieviel Open Access den Steuerzahler letztlich koste. Wenn alle Wissenschaft Open Access wäre, entfielen auch diese Kosten, und allen wäre gedient. Bis es aber soweit sei, so könnte man es auf den Punkt bringen, müsse man wohl mit grauen Portalen wie Sci Hub leben. Und: Mit Sci Hub ist es wie mit dem Leben: Genießen wir es, solange es geht.

So dauerte es dann auch nicht lange, bis ein Listenteilnehmer den Vorwurf erhob, das sei im Grunde genommen eine Aufforderung, massenhaft Rechtsbruch zu begehen. Er genieße an seinem Leben, dass er aufrecht gehen kann und sich nicht wie ein Dieb wegschleichen müsse. Dagegen erhob sich substantiierter Widerspruch, zumal der damit angegriffene Blogpost mehrfach die Unrechtmäßigkeit der diversen Schattenbibliotheken betont.

Man kann die Diskussion als eine Fallstudie lesen, sowohl auf die Lage der Literaturversorgung als auch auf die Entwicklung des Netzes.

Die vorgenannten Kommentare liefen auf einer Mailingliste ein, der größten bibliothekarischen Liste im deutschsprachigen Raum zwar, aber auf einer Liste, die doch sehr viel enger daherkommt als die Öffentlichkeit, die die Archivalia finden – das Blog ist darüberhinaus für viele lesenswert, auch abseits der Bibliotheksszene. Es gab Widerspruch, aber nicht im Web 2.0, also in den Blogkommentaren, sondern in dem alten Medium der Mailingliste, in deren Archiv man das also nachlesen kann. Und zwar, weil der Blogpost von seinem Autor auch dort angekündigt worden war. Darin wird die fortwährende Fragmentierung der Datennetze deutlich. Zwar hatte Geert Lovink schon 2008, auf dem Höhepunkt des Blog-Booms, in seinem „Berliner“ Buch Zero Comments das Ausbleiben der Kommentare bemerkt. Sie sind aber auch nicht an einen neuen Ort „umgezogen“. Diskutiert wird in Diskutiermedien, und das sind weiterhin Mailinglisten. Jede Nachricht wird an die Teilnehmer persönlich versandt und zugestellt. Twitter spielte bei der Verbreitung des Posts eine gewisse Rolle, so gelangte der Beitrag auf Rivva; dort werden bisher aber nur drei Blogs erwähnt, die das Thema aufgegriffen haben – auch bei ihnen wurde bisher nicht kommentiert.

Man kann diese Diskussionsmüdigkeit im Web 2.0 mit mehreren Trends in Beziehung bringen: mit dem Ekel vor dem Netz im Zuge der Snowden-Affäre, aber auch mit dem allgemeinen Rückzug aus dem Netz infolge der Shitstorms, der Online-Kampagnen und der sonstigen nervtötenden Begleiterscheinungen. Die Blütezeiten des Netzes sind vorbei. Das Pendel schwingt in die andere Richtung, und die Gruppen der Intensivnutzer und der Zurückhaltenden scheiden sich immer deutlicher.

Zum anderen greift Archivalia aber auch einen sehr wesentlichen Trend auf, den man aufmerksam beobachten sollte. Denn Portale wie Sci Hub, von einer Studentin gegründet, und sonstige schwarze Kanäle verweisen auf die Einstellung der Menschen zum Recht.

Wenn es heißt, Sci Hub sei unrechtmäßig, so ist das wahrscheinlich richtig. Aber diese Wertung trifft auf eine Generation, der die Quellen, aus denen sie schöpft, egal geworden sind – und zwar gerade auch im Angesicht der allgemeinen Überwachung. Es wäre aus technischer Sicht überhaupt kein Problem, sie zu stellen, das hat man bei der Verfolgung der Software- und Musik-„Piraterie“ gesehen. Aber vielleicht wird es dazu bei der Literaturversorgung gar nicht kommen, denn die Verlage rudern ja schon lange zurück, etwa indem das „harte DRM“ bei E-Books zunehmend fallengelassen und durch bloße Wasserzeichen ersetzt wird. Den Rest besorgte bei der Musik der Übergang von Download zu Streaming. Dazu wird es auch hier immer mehr kommen. Gerade deswegen muten ja der PDF- und EPUB-Download bei der Onleihe und der Versuch des Marketings der Süddeutschen Zeitung so retro an, im Zuge ihrer Panama-Papers-Kampagne Abonnenten für ihr E-Paper zu gewinnen. Der direkte Zugriff auf Daten aus dem Web und die Flatrate sind die Zukunft, und zwar nicht die Flatrate für eine Zeitung oder Zeitschrift, sondern für so etwas wie Sci Hub, wo man alles aus einer Quelle bekommt. So wie man ja auch bei Google irgendwie alles finden kann. So nehmen die meisten Menschen eben das Internet wahr: Alles aus einer Hand. Verteilte Lösungen schwinden, zentralisierte wachsen. Ein Paradoxon im fragmentierten Netz mit seinen fragmentierten Öffentlichkeiten. Am Ende finden sie sich alle an einen Knoten im Netz wieder. Im Bibliothekswesen überschneidet sich das mit der Erzählung von der Bibliothek von Babel, die am Ende die ganze Welt ist. Und wenn die Verlage das nicht von sich aus einsehen und sich für die Vermarktung zusammentun, werden die Benutzer das eben ganz pragmatisch auf andere Weise herbeiführen.

Am Ende wurde die Pirate Bay kommerzialisiert und aus dem Reich der Schattenwirtschaft ins helle Licht geführt – bevor sie schließlich aus dem allgemeinen Bewußtsein verschwand. Heute kennt sie keiner mehr. So wird es auch mit Sci Hub und Co. kommen. Bloß die Fernleihe, die wird es ganz sicherlich auch neben der normalen Ausleihe und dem Verkauf von Texten weiterhin geben, und das würde ich doch auch hoffen.

Denn eine Welt mit 100-prozentigem Open Access ist wahrscheinlich nicht erreichbar. Und das liegt einfach daran, daß es mehr Prestige mit sich bringt, bei einem externen Verlag zu publizieren als auf dem OA-Server der universitätseigenen Unibibliothek. Nur der Dritte kann die Gewähr dafür bieten, daß der Autor und sein Text ausgewählt worden sind, dort zu erscheinen. Auch wenn das Lektorat mittlerweile vielfach ausfällt: Do-it-yourself und Selfpublishing werden nicht für alle Zwecke und auch nicht für alle Fächer eine gangbare Lösung sein. Bei den Juristen wird jedenfalls weiter ganz viel gedruckt. Es ist kein Zufall, daß sich die Konstanzer Juristen gerade gegen eine Verpflichtung zur Zweitveröffentlichung ihrer Texte gewandt haben. Und auch dieser Bedarf will weiterhin über Bibliotheken verteilt sein. Nur sie können sowohl eine Infrastruktur für proprietäre als auch für offene Medien organisieren und betreiben. Mit der Fernleihe auch ortsübergreifend.

Ob das eine billiger als das andere sein wird, ist am Ende übrigens geschenkt, denn beides wird nebeneinander bestehen. Das Verlagsprodukt wird man ebensowenig verdrängen können wie den Open Access. Die Autoren wie die Benutzer haben sich darauf eingestellt.