Das ist das Mindeste

Die Pläne zur Einführung eines Mindestlohnes sind nicht überraschend, und sie erfolgen nicht zufällig zu diesem Zeitpunkt. Das Geld ist vor lauter Bankenretten so knapp geworden, daß es zur Subventionierung des Niedriglohnsektors über ergänzende Leistungen bei Hartz IV nicht mehr ausreicht. Beim Mindestlohn geht es nicht nur um eine arbeitsrechtliche Regelung, bei der darauf zu achten ist, wie intensiv sie in die Tarifautonomie eingreifen wird. Es geht vor allem darum, die Realwirtschaft an dem derzeitigen finanzwirtschaftlichen Fiasko zu beteiligen. Auch hiermit werden also vor allem die Banken geschont, aber auch die Staatskassen. Es ist deshalb keine „Volte“ (FAZ), sondern schlicht eine Fortführung der bisherigen Politik. Die Umverteilung von unten nach oben wird nun auch im wirtschaftlichen Bereich weiter verschärft. Ob die FDP das mittragen kann oder nicht, spielt letztlich bei einer Unter-fünf-Prozent-Partei keine wesentliche Rolle mehr. Die CDU sucht sich sowieso einen neuen Koalitionspartner. Ein Mindestlohn wäre sowohl für schwarz-grün als auch für schwarz-rot eine gangbare Option, wobei die erstgenannte Variante wahrscheinlicher ist. Nur die Piratenpartei wird dabei vermutlich keine entscheidende Rolle spielen, und gerade deswegen gegen die faktische ganz große Koalition weiter gewinnen.

5 Kommentare zu „Das ist das Mindeste“

  1. „Die Umverteilung von unten nach oben wird nun auch im wirtschaftlichen Bereich weiter verschärft.“ – Verständnisfrage: Inwieweit wird durch eine Mindestlohnvereinbarung die Umverteilung verschärft?

    1. Grundlage soll zunächst eine Verpflichtung für eine Kommission sein, eine Einigung über einen Mindestlohn herbeizuführen. Dieses Ergebnis soll dann wiederum für alle Arbeitsverhältnisse zwingendes Recht sein. Im Ergebnis wird dadurch faktisch zweierlei bewirkt: Die öffentlichen Haushalte werden entlastet, weil die Aufstockungsleistungen in Hartz IV bis zur Mindestlohnhöhe entfallen. Der Umfang an ergänzenden Leistungen war von Anfang an unterschätzt worden. Die diesbezügliche Verarmung hatte selbst die ursprünglichen Befürworter von Hartz IV überrascht. Zum anderen werden die Unternehmer, die Menschen zu Löhnen unterhalb Grundsicherungsniveau für sich arbeiten lassen, belastet. Ihre Produktionskosten erhöhen sich damit erheblich. Es geht in vielen Fällen etwa um eine Verdoppelung der Arbeitsentgelte. Meine These ist, daß dieses Kosten, die zwischenzeitlich aus öffentlichen Mitteln, also aus Steuern als Grundsicherungsleistungen aufgebracht worden war, nun diesen Unternehmern abverlangt wird, weil es für soziale Zwecke fehlt, indem es in die Sicherung von Banken und sonstigen Privatvermögen fließt. Damit wird eine Umverteilung zwischen den Unternehmen bewirkt, denn nicht alle Unternehmen werden von diesen höheren Kosten betroffen sein. Darüber muß man nicht besorgt sein, und die Neuregelung wäre ganz sicherlich auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn sie denn am Ende so zustande kommen sollte.

      Albrecht Müller weist heute übrigens zu Recht darauf hin, daß mit der Aktion auch die hanebüchene Behauptung von der „Sozialdemokratisierung der CDU“ wieder aufgewärmt wird, mit der die Partei schon in früheren Wahlkämpfen gut gefahren war.

  2. mindestlohn ist lange fällig. ich soll für einen 400-euro-job 100 stunden arbeiten. von dem geld darf ich 160 euro behalten, muss aber 60 euro fahrtkosten selbst übernehmen. leicht auszurechnen was dann mein stundenlohn ist. und aus hartz4 hilft mir das auch nicht raus. … das geht vielen so und diese 400-euro-jobs machen vollzeitstellen kaputt, weil sich viele unternehmer lieber mehrere prekäre jobverhältnisse leisten, als eine vollzeitstelle anzubieten … lg iris bücker „Die Hartz IV Ratte“ (buch auf amazon)

    1. aus hartz4 hilft mir das auch nicht raus – Das ist auch gar nicht das Ziel des ganzen. „Hartz IV“ hat zwei wesentliche Elemente: Workfare und Kombilohn. Ersteres (die Betroffenen in Prekarität zu zwingen und sie dort auch zu halten) soll auf jeden Fall bestehen bleiben. Und der Kombilohn soll für den Staat billiger werden. Das ist das Ergebnis nüchterner Betrachtung. Um mehr geht es nicht.

      Außerdem gilt der Mindestlohn nur für tatsächlich zustandegekommene Arbeitsverhältnisse, er ändert an Phänomen der Exklusion (auch gut ausgebildeter Betroffener) nichts.

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.