Der Wanderer LII

Dreizehn Grad im Januar und Dämmerung. Sie nennen es Transfer. Über den Fluß, über die große Straße über den anderen Fluß, hinter den sieben Bergen liegt die kleine Stadt. Schnelle Reiter auf dem Weg überholen den Kutscher mit den dreizehn Eseln. Wolken zerteilt von einem Meer von Riesen, getrieben von einem nicht endenden Strom, der heimwärts weist. Taghell, doch kein Sonnenstrahl. Das Tor stand offen, als ich kam und als ich ging. Der weiche Hügel zeigt nach Süden. Odysseus und Medea auf der Hochzeitsreise zum Schafott. Elektrisch endet alles und stirbt auch immer ein bißchen mehr. Schlechter als je. Deutlicher denn je erweist sich der Weg als Problem, wo sich alles teilt, ohne Rücksicht, ohne Sinn. Allison Crowe im iPod. Und meine Traurigkeit zerreißt den Himmel.

Nachdenken über Öffentlichkeit

Der Begriff der Öffentlichkeit war, wie es mitunter heißt, konstitutiv für die bürgerliche Gesellschaft. Politische Angelegenheiten sollten nicht mehr in Kabinetten abgehandelt werden, sondern sie sollten öffentlich, das heißt für jeden Bürger nachvollziehbar und beobachtbar vonstatten gehen. Palamentarische Sitzungen sind seitdem ebenso öffentlich wie die mündlichen Verhandlungen der Justiz (nur ausnahmsweise gelten hier besondere Regeln, beispielsweise in Jugendsachen).

Heute ist bekannt geworden, daß die öffentliche Anhörung zur Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger in Deutschland am 30. Januar 2013 nicht im Livestream der Mediathek des Deutschen Bundestags übertragen wird. Dort wird nur eine Aufzeichnung zu sehen sein. Stattdessen wird eine Sitzung des Gesundheitsausschusses übertragen. Daraufhin hat es heute den unvermeidlichen Shitstorm auf den sozialen Netzwerken gegeben. Das ist Anlaß, einmal über Bedeutung und Reichweite des Begriffs der Öffentlichkeit „im digitalen Zeitalter“ nachzudenken.

Die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen sind schon seit Tagen online nachzulesen. Sie werden ebensolang schon in den Blogs und in den sozialen Netzwerken diskutiert. Man kann also nicht sagen, „die Öffentlichkeit“ wäre nicht umfangreich über das bevorstehende Ereignis informiert worden, schon lange bevor die Anhörung stattgefunden hat. Genaugenommen wäre die Anhörung als eine Präsenzveranstaltung überflüssig. Ich habe mir schon mehrfach Anhörungen zu Themen, die mich interessierten, in der Mediathek des Bundestags angeschaut. In keinem Fall haben die Sachverständigen vor Ort etwas anderes ausgeführt als auf Papier. Es gibt eben nur zehn Argumente, und wenn ich mich mit einer Sache auskenne, kenne ich die auch schon, bevor der erste Sachverständige sein Mikrophon einschaltet. An sich würde eine Skype-Konferenz völlig ausreichen, und sogar sie wäre noch zuviel, denn der Nutzen einer Präsenzanhörung, bei der ohnehin nur die jeweiligen Fraktionsvertreter „ihre“ Experten ins Rennen schicken, ist nun einmal nur sehr begrenzt.

Wenn es dabei also nicht um die Sache geht, bleibt das politische Ritual. Man macht das so. Man läßt – in diesem Fall – acht Professoren, Rechtsanwälte usw. in „die Hauptstadt“ einfliegen, um sie sich noch einmal anzuhören. Das wird gefilmt und für die Nachwelt aufgehoben. Schaden kann es nichts. Umgekehrt sind positive Wirkungen von Anhörungen bis heute aber auch nicht bekanntgeworden. Anhörungen zu Hartz IV beispielsweise haben nicht zur Folge gehabt, daß dieser Unfug beendet worden wäre. Und verhindert hat es ihn gleich gar nicht. Jeder wirklich Sachverständige hat seinerzeit die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen und denselben höchst bedenklich geschüttelt. Denn am Ende kommt es allein auf die Abstimmung im Parlament an, und wie die ausgeht, weiß man ebenfalls im voraus, denn die dortige Sitzverteilung ist seit vier Jahren bekannt.

Was also heißt „Öffentlichkeit“ heute? Es heißt zunächst einmal, daß es möglich sein muß, vor Ort dabei zu sein. Das heißt, der Termin der Sitzung muß öffentlich bekanntgemacht werden und es muß – nach Maßgabe der vorhandenen Plätze – der gleichberechtigte Zugang ermöglicht werden. Einer Übertragung im Internet bedarf es also nicht. Bei Gericht reicht es sogar aus, wenn der Termin „an der Gerichtstafel“ ausgehängt wird. Wer sich informieren möchte, möge bitte zum Landgericht fahren und dort auf der Tafel auf dem Gerichtsflur nachsehen. Als ich Referendar war, hingen die Flure des Amtsgerichts voller „öffentlicher Zustellungen“ an Parteien, deren Verbleib ungeklärt war, bis in den buchstäblich letzten Winkel des Gebäudes, wo mit Öffentlichkeit beim besten Willen nicht mehr zu rechnen war. Bei meiner Disputation ging plötzlich die Tür auf und es kam eine Putzfrau herein, die zu diesem Zeitpunkt hier nun einmal arbeitete – sie putzte die Büros des Lehrstuhls, und wir stellten alle gemeinsam schmunzelnd fest, daß damit jedenfalls ganz klar „die Öffentlichkeit hergestellt“ war, weit über den öffentlichen Aushang und alle weiteren Ankündigungen hinaus. Das ist heute nicht viel anders. Gerade diejenigen, die einen Livestream im Internet für öffentliche Veranstaltungen fordern, sollten sich einmal darüber klar werden, daß das ebenfalls ein Ort ist, an dem mit „Öffentlichkeit“ im engeren Sinne kaum zu rechnen ist. Verglichen damit, waren die Bundestagssitzungen in den 1980er Jahren allerdings „öffentlich“, denn sie wurden anstelle des sonst üblichen Programms in ARD und ZDF ausgestrahlt, so daß sie wirklich nicht mehr zu übersehen waren. Da fand etwas statt, zum Beispiel die Debatte über den NATO-Doppelbeschluß oder die Ersetzung Helmut Schmidts durch Helmut Kohl. Die Öffentlichkeit des Internets ist dagegen eine postmoderne, zersplitterte Öffentlichkeit, genaugenomen ist es eine Ansammlung von Öffentlichkeiten, die so zahlreich sind, daß man sie kaum noch überschauen kann.

Wie öffentlich ist ein Blog? Sind ein Wiki oder ein Blog „öffentlicher“ als ein Buch? Wohl kaum, denn eine Onlinequelle kann man mit sehr geringem Aufwand ein für allemal abschalten und damit aus der Welt schaffen, bei einem gedruckten Buch ist das schon sehr viel schwieriger. Wenn man bedenkt, daß allein die Wikimedia Foundation gut 800 Server betreibt, um ihre Projekte online zu bringen und zugänglich zu halten, kann man den Aufwand ermessen, den es braucht, um digitale Inhalte überhaupt erst einmal zu erschaffen und eine entsprechende Reichweite herzustellen, die allein ihre Bekanntheit ermöglicht. Bei gedruckten Quellen ist es ganau umgekehrt: Auch bei noch so großem Aufwand sind auch wenige Exemplare nur schwer zu tilgen. Weder die Karlsbader Beschlüsse noch die diversen Bücherverbrennungen waren erfolgreich. Zum Glück.

Bleibt das Gefühl. Das man nicht unterschätzen sollte. „Das Volk sieht nichts“, war ein geflügeltes Wort der 1980er Jahre aus einer Folge der Fernsehserie „Kir Royal“. Und das ist hier durchaus richtig: Es sieht nichts, weil es (s.o.) meist gar nicht weiß, daß es da etwas gäbe, was es sehen könnte, zumindest aber sieht es nichts live. Dann aber zeitversetzt. Das ist kein großer Verlust, denn auch die umfangreichen Liveübertragungen im Fernsehen werden erst am Abend nachträglich konsumierbar, entweder aus eigener oder aus – öffentlich! – bereitgestellter Konserve. Und wenn es etwas sieht, versteht es denn, was es gezeigt bekommt? Wer erklärt es ihm? Die Schule? Das Fernsehen? Die Zeitung? Oder Wikipedia? Und es bleibt die unterschiedliche Wertschätzung für sozialrechtliche Belange und „netzpolitische“ Ephemeria. Wenn es nur ein Programm des Deutschen Bundestags gibt, warum, bitteschön, sollte ausgerechnet die sogenannte Netzpolitik und das Urheberrecht bedeutsamer sein als das Sozialrecht? Einen sachlichen Grund hierfür kann ich beim besten Willen nicht erkennen.

Der Wanderer LI

…die vielen Zettel vom Stapel nehmen und ablegen, einen nach dem anderen, und ordnen, immer wieder, bis am Ende keiner mehr übrig ist, und lochen und abheften, bis es keine Zettel mehr gibt, und die Belege darunter… buchen, ja, buchen, und die Buchungen prüfen, und die Buchungen dann alle zusammenrechnen oder abziehen, je nachdem, wie war das nochmal, und die Zettel, die man nicht mehr gebrauchen kann, wegwerfen oder in den Aktenvernichter schieben, und die Schnipsel, in die der Aktenvernichter sie verarbeitet, wegwerfen, und die Aufsätze darunter aufheben und abheften und katalogisieren, damit man sie wiederfindet, wenn man sie braucht, carefully sorted, analysed, catalogued, einscannen und wohler fühlen und weg damit in die Datei, auf die Festplatte, auf den USB-Stick, auf die Fensterbank ins Körbchen, wo die Büroklammerndose steht, gleich daneben, wo der zweite Stapel sitzt, der ebenfalls aus ganz vielen Zetteln…

Texte sind Dokumente

Es gibt sie noch: Die Diskussionen um rassistische und sexistische Sprache. Nachdem ich einst im Schuljahr 1986/1987 einen feministischen Deutschkurs gewählt hatte, hätte ich es nicht für möglich gehalten, aber solche Diskurse finden tatsächlich auch 25 Jahre danach weiterhin statt. So streiten zwei unentwegte Feministinnen und ein Soziologe in der deutschsprachigen Wikipedia für die Einführung des Binnen-I, das sich bekanntlich über die taz hinaus bis heute kaum im Mainstream durchgesetzt hat, und hätten gerne auch, daß die Studentenbewegung (nicht nur die von 1968 ff., sondern alle Studentenbewegungen) in dem Nachschlagewerk in eine Studierendenbewegung umbenannt werde, ungeachtet der Tatsache, daß es sich dabei um den allgemeinen Sprachgebrauch und um einen feststehenden historischen Begriff handelt. Außerdem werden derzeit zunehmend Kinderbücher „bereinigt“, berichtet beispielsweise die besagte taz am 12. Januar 2013: Seit 2009 wurde in „Pipi in Taka-Tuka-Land“ aus dem Wort „Negerkönig“ ein „Südseekönig“, im „Tom Sawyer“ wurde der „Nigger“ stillschweigend durch den „Sklaven“ ersetzt, der Kinderkanal KiKa zeigt den „Jim Knopf“ aus der „Augsburger Puppenkiste“ nicht mehr, und zuletzt hat der Thienemann Verlag die Wörter „wichsen“ und „Negerlein“ aus der „Kleinen Hexe“ im Namen der Political Correctness gestrichen.

Über die Empörung im konservativen Feuilleton wurde schon kritisch geschrieben. Aber auch ich halte solche Aktionen für falsch, denn bei den Büchern handelt es sich um Dokumente, die als solches unbedingt erhaltenswert sind. Es sind Klassiker der Kinder- und Jugendbuchliteratur, und sie sind, wie alle Werke, Kinder ihrer Zeit. Das impliziert, daß sie in einer bestimmten Sprache verfaßt wurden, die in den jeweiligen gesellschaftlichen Zusammenhang einzuordnen ist, aus dem sie hervorgegangen sind. Historische Texte sollten kommentiert werden. Wenn ihre Sprache nicht mehr allgemein verstanden wird, muß sie erläutert werden, dann braucht es Fußnoten und Anhänge, wie es bei Klassikerausgaben üblich geworden ist. Vielleicht tritt dieser Fall heute auch schneller ein, als zu früheren Zeiten. Das ändert aber am ganzen nichts. Schiller in neuer deutscher Rechtschreibung zu setzen, ist ein ebensolcher Unfug wie die „Bereinigung“ alter Texte zur Beruhigung der elterlichen Sorge angesichts der Frage, ob man seinem Kinde einen Text denn überhaupt noch zukommen lassen sollte. Wer meint, Pipi Langstrumpf sei rassistisch, der möge sich nach einem anderen Werk umschauen. Wenn das tatsächlich so sein sollte, wäre es um das Buch nicht schade, der Verzeicht auf Astrid Lindgren wäre kein Verlust. Schließlich würde ich einem Kind auch nicht den wirklich brutalen „Struwwelpeter“ an die Hand geben, in dem den Kindern Daumen abgeschnitten werden und in dem sie an Drachen unwiederbringlich davonfliegen. Es gibt Texte, über die die Zeit hinweggegangen ist. Wenn sie für uns so unerträglich geworden sind, daß wir sie heute für rassistisch oder für sexistisch halten müssen, sollten wir sie gar nicht mehr verwenden, dann brauchen wir neue Bücher. Bei Übersetzungen wäre freilich zu entscheiden, ob die alten Übertragungen heute anders ausfallen müßten; das kann der Fall sein, sollte aber auch nicht mit Blick auf politische oder ideologische Opportunität entschieden werden. Auch Ansätze zu einer differenzierenden Lösung gehen wohl fehl, denn, um das Beispiel der rassistischen Sprache von Harriet Beecher-Stowe aufzugreifen, ein rassistischer Text ist ein rassistischer Text, egal in welchem Zusammenhang er entstanden war. Auch wenn ich beispielsweise der Anthroposophie zugeneigt bin, muß ich anerkennen, daß Rudolf Steiner nicht nur zu einem großen Teil unsinnige, sondern auch rassistische Texte verfaßt hatte. Wer das entschuldigen möchte, mag sich etwas anderes zurechtlegen, an den Tatsachen ändert es aber nichts.

Denn eines ist klar: Wenn ein Kinderbuchverlag dies macht, und das Ergebnis einer solchen sprachlichen Zensuraktion weiterhin als das Original ausgibt und nicht als eine „sprachlich bereinigte Ausgabe nach Motiven von…“, dann geht es ihm nicht in erster Linie darum, gegen rassistischen oder gegen sexistischen Sprachgebrauch vorzugehen, sondern es geht ihm ganz schlicht ums Geld. Man fürchtet um die Einnahmen und um das Image, wenn sogar die – sehr konservative – Bundesfamilienministerin in der Vorweihnachts-„Zeit“ über ihre Leseerfahrungen berichtet und ein Raunen durch den gedruckten Blätterwald geht. Man möchte weiterhin mit den alten, bekannten Cashcows im Geschäft bleiben. Man möchte nichts Neues an deren Stelle treten lassen, also muß sich das Alte ändern, damit alles so bleiben kann, wie es ist. Und davon wäre zu reden, wenn man sich dem Thema einmal von links nähern wollte.

Der Albatros

Mein Blog hat zwei Leitmotive: Die Schneeschmelze, die ihm den Namen gab, und den Albatros, der im Seitenkopf zu sehen ist. Heute habe ich nebenan einen kleinen Ableger der schneeschmelze eröffnet, den albatros, wo ich, wenn ich es mir nicht doch noch einmal anders überlegen sollte, kleine, eher literarisch angelegte Texte veröffentlichen möchte. Ich will die Unterschiede zwischen den beiden Blogs aber nicht allzu dogmatisch sehen; die Rollenverteilung zwischen ihnen wird sich im Laufe der Zeit weisen. Es hat etwas Neues begonnen, und dazu gehört auf jeden Fall auch ein neues Blog. Dessen Ort natürlich nicht zufällig gewählt wurde. Antville ist eine sympathische kleine Kolonie im großen Web, die sich ihre Eigenwilligkeit erhalten hat. Ganz anders als das große, viel zu mächtige WordPress. Alles ist mehrere Nummern kleiner, was ich derzeit sehr wohltuend finde.