schneeschmelze | texte

Justice delayed is justice denied

Veröffentlicht in Bericht, Grundsicherungsrecht, Meinung, Politik, Recht von jfenn am 9. Februar 2010

Das Bundesverfassungsgericht hat heute (Urteil, 9. Februar 2010 – 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 –), wie erwartet, die Vorschriften für die Bemessung der Hartz-IV-Regelsätze seit dem 1. Januar 2005 für mit dem Grundgesetz unvereinbar, jedoch nicht für nichtig erklärt (Rn. 210 ff.). Der Gesetzgeber muß nun bis spätestens 31. Dezember 2010 die Regelleistungen neu festsetzen (Rn. 216). Da er nicht dazu verpflichtet ist, den verfassungswidrigen Zustand rückwirkend zu beseitigen (Rn. 217), wird er dies auch nicht tun, sondern nur mit Wirkung für die Zukunft tätig werden. Außerdem hat das Gericht bis zum Ablauf derselben Frist die Einführung einer Härteklausel gefordert und vorübergehend verfügt, Leistungsberechtigte müßten besondere Bedarfe, die unabweisbar, laufend und nicht nur einmalig beständen (es ist kaum auszudenken, was alles darunter fallen könnte …), über den Regelsatz hinaus gewährt werden. Die insoweit anfallenden Kosten gingen zulasten des Bundes (Rn. 220).

Das Urteil liest sich fast so schön wie ein verfassungs- und sozialrechtliches Gutachten aus dem Bilderbuch, und die Reaktionen darauf sind, wie ebenfalls zu erwarten war, scheinheilig: Alle findens gut, daß die Karlsruher Richter wieder einmal in ihrer Weisheit ein so luzides und gutes Urteil gesprochen haben. Allein, die Entscheidungsgründe enthalten wenig wirklich Neues. Das soziokulturelle Minimum kannte man schon lange. Seine Herleitung aus dem Verfassungsrecht war ebenfalls bekannt. Und auch sein Umfang war im ganzen kaum streitig, bis auf das angebliche „Lohnabstandsgebot“, für das sich aber bekanntlich keine verfassungsrechtliche Grundlage finden läßt. Nur die Umsetzung dieser Erkenntnisse in die sozialpolitische Praxis wurde von den politischen Mehrheiten jahrelang verweigert. Und so kam es, daß die Betroffenen nun schon seit über vier Jahren zuwenig Geld erhalten, daß es eine Generation von Kindern gibt, die sich an ihre Kindheit als die Zeit von Hartz IV erinnern werden, als es kein Geld für neue Kleider, für Klassenfahrten oder für einen Taschenrechner gab, als man ständig gegen so eine verrückte Behörde prozessieren mußte, als man nicht, wie andere, neue Sachen einkaufen gehen konnte, sondern auf private oder kirchliche Kleiderkammern, Sozialkaufhäuser und „Tafeln“ angewiesen war, um den nötigsten Bedarf auch nur ansatzweise zu decken. Hier entstanden wirkliche Parallelwelten von Armen mitten unter uns. Und daß die Politiker aus fast allen Parteien die Schuld hieran den Betroffenen zuwiesen, obwohl diese jahrelang tadellose Bewerbungsmappen erstellt und versandt hatten und auch noch zu den entlegendsten Bewerbungsgesprächen aufgebrochen sind, wenn auch leider erfolglos.

Das Fazit ist mehr als deprimierend: Vier verlorene Jahre sind vergangen. Vier Jahre, in denen der Staat seiner Verpflichtung zur Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums vorsätzlich nicht nachgekommen ist. Und vier Jahre, in denen die Sozialgerichtsbarkeit in Deutschland eine traurige Bedeutung erlangt hat, die man ihr ohne Hartz IV niemals zugeschrieben hätte: Nie zuvor gab es ein Rechtsgebiet im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeiten, auf dem mehr als die Hälfte der Verfahren erfolgreich verlaufen wäre. Vier Jahre ohne sozialen Ausgleich, die die Gesellschaft und die politische Landschaft nachhaltig beschädigt haben. Die den sozialen Rechtsstaat endgültig in einen Bundesverfassungsgerichtsstaat verwandelt haben. Justice delayed is justice denied. Und das alles ist mit dem vorliegenden Urteil ja noch lange nicht vorbei.

Facebook is a closed shop V

Veröffentlicht in Medien, Meinung, Netzkultur von jfenn am 9. Februar 2010

Im Anschluß an meine Erwägungen zur Privatisierung des virtuellen Raums, hat auch Hanjo Iwanowitsch Nachdenkliches gebloggt. Er schließt:

„Alle sozialen Netzwerke haben einen Button, der Freunde in das betreffende Unternehmen einlädt. Ich würde lieber ausladen: traut Euch heraus aus der kuscheligen Facebookstube, bastelt Euch ein Blog, seht, wie förderlich Diskussion außerhalb von Webforen sein kann, seid Öffentlichkeit und nicht Teil einer ökonomischen Verfügungsmasse.“

Und Markus Kolbeck faßt sein Unbehagen mit den neuen sozialen Netzwerken in einem Kommentar so zusammen:

„Und nun habe ich mich aus ALLEM zurückgezogen. Mir stößt vor allem eine, in meinen Augen negative Eigenschaft auf. All diese Angebote der Vernetzung und Kommunikation absorbieren Zeit und Aufmerksamkeit. Man klebt am Rechner. Man kreiselt wie eine Motte um die brennende Lampe. Ringsum aber dunkel.“

Couldn’t agree more.

Gleichzeitig sieht man aber, daß in den „geschlossenen“ sozialen Netzwerken im Gegensatz zum „freien“ Internet so etwas wie eine „Fangemeinde“ sich sammeln kann, sichtbar werden kann. Das ist neu, denn solche Verbindungen und Bezugnahmen werden ansonsten nur über die Kommentarfunktionen der Blogs und über Trackbacks und Pingbacks erkennbar.

Was bleibt, ist ein gewisses Unwohlsein angesichts des Trends weg vom alten, freien Web 1.0 hin zu den mehr oder weniger geschlossenen sozialen Netzwerken im Web 2.0. Die Karawane ist weitergezogen. Man kann sie derzeit nicht mehr aufhalten. Möglicherweise orientiert sie sich eines Tages wieder anderweitig. Aber nicht so bald.

Facebook is a closed shop IV

Veröffentlicht in Bericht, Bildung, Medien, Meinung, Netzkultur, Rundfunk von jfenn am 7. Februar 2010

Immer mehr Online-Communities ziehen auf Facebook um oder richten dort zumindest eine Art Dependance zu Werbezwecken ein, wo sie diejenigen Mitglieder untereinander austauschen können, die auch auf Facebook zugange sind. Jüngste Beispiele sind das Funkkolleg Religion von hr2 und die A-DX-Mailingliste.

Die A-DX-Liste von Christoph Ratzer ist das größte und aus meiner Sicht seit Jahren schon auch das spannendste deutschsprachige Forum für Kurzwellenhörer im Netz, und die Einrichtung der Gruppe war auf der Liste umstritten. Viele erklärten, sich nicht auf Facebook registrieren zu wollen, was aber nur notwendig ist, um dort auch eigene Beiträge schreiben zu können. Die Inhalte der Gruppe sind auch abrufbar, wenn man nicht eingeloggt ist, und sie funktioniert bisher sehr schön. Vor allem haben Hobbyfreunde mittlerweile schon viele schöne QSL-Karten dort eingestellt, was vor allem für die technisch weniger gut versierten auf Facebook sehr einfach möglich ist.

Leider ganz anders sieht es dagegen auf der Fan-Seite zum Funkkolleg „Religion und Gesellschaft“[1][2][3][4] aus. Anders als beim vorhergehenden Funkkolleg Psychologie[5], wurde darauf verzichtet, auf der Website des Hessischen Rundfunks ein begleitendes Forum einzurichten. Die Facebook-Seite wurde offiziell für den Austausch unter den Kollegiaten empfohlen. Nur für „Multiplikatoren“, die Begleitkurse leiten, gibt es ein eigenes Forum. Und auf der Facebook-Seite des Funkkollegs tut sich seitdem wenig. Dort werden vor allem die neuesten Sendungen angekündigt. Ich habe auch immer mal wieder einen Link gepostet, wenn mir etwas unterkam, was Bezug zum Thema hatte. Die Resonanz war aber gleich null, abgesehen von einem Retweet durch den Admin. Die Facebook-Seite ist bisher kein Ort geworden, an dem Fragen gestellt worden wären oder an dem man sich über die Themen des Funkkollegs austauschen würde. Das monotone „… gefällt das“ eines oder zweier unermüdlicher und scheinbar nicht frustrierbarer Teilnehmer dominiert die Beiträge der User. Auch ein Dialog mit den Machern des Funkkollegs findet hier (im Gegensatz zur Vorjahresveranstaltung) nicht statt.

Natürlich kann man dazu anführen, daß die Kurzwellenhörer zumindest typischerweise mehr Interesse an Technik haben dürften als die Religions-Interessierten, so daß sich deren Beteiligung von vornherein in etwas engeren Grenzen halten wird als bei den Technik-Freunden. Und möglicherweise wäre die Funkkolleg-Seite etwas einladender, wenn man dort auch Links posten dürfte, wenn man Videos und Audios selbst einbinden könnte – was der Admin leider bis heute nicht erlaubt. Es zeigt sich hierbei meines Erachtens aber auch, daß es nur bedingt möglich ist, das Web 2.0 in soziale Netzwerke abzuschieben. Zaun drum. Alle anderen müssen zumindest, was das Mitmachen angeht, leider draußenbleiben. Wer nicht registriert ist, darf nur mitlesen, nicht -schreiben. Das ist letztlich weniger ein Web 2.0 als eine Art Web 1.5: Eine halbherzige Veranstaltung, schlecht durchdacht und vom Mißtrauen gegenüber den Usern getragen. Wieder mal ein Fall von: „Wenn Beamte Internet machen …“

Das iPad, die CD-ROM-Affäre und der Sozialstaat

Veröffentlicht in Kultur, Medien, Politik, Recht von jfenn am 6. Februar 2010

Drei neuere empfehlenswerte Gespräche aus der 3sat-Mediathek:

  • Peter Matussek über das iPad, das Web 2.0 und: „Wie stellt sich der Mensch heute ‚Wissen‘ vor?“
  • Reinhard Merkel erteilt strafrechtlichen und rechtsphilosophischen Nachhilfeunterricht in der CD-ROM-Affäre[1][2].
  • Oskar Negt über den Zusammenhang von Sozialstaat und Demokratie: „Das Geld ist ja da, es ist falsch verteilt.“ Und: Ein bedingungsloses Grundeinkommen sei nicht teurer als „das Stückwerk“ Hartz IV.

Vom sozialen Rechtsstaat zum Bundesverfassungsgerichtsstaat III

Veröffentlicht in Meinung, Politik, Recht, Zitat von jfenn am 6. Februar 2010

Am 2. Februar 2010 hat Florian Schwinn in der Sendung „hr2 Der Tag“ den Frankfurter Strafrechtler Professor Rainer Hamm zur aktuellen CD-ROM-Affäre befragt. Hamm erinnert darin an elementare verfassungs- und strafrechtliche Grundlagen und stellt damit dankenswerterweise die ganze Geschichte vom Kopf auf die Füße:


hr2 Der Tag: Auch der Kauf der geklauten Daten der Steuerhinterzieher ist ein Rechtsbruch, oder bin ich da falsch?

Hamm: Das ist auf jeden Fall ein Rechtsbruch. Man kann sich sehr viele Gedanken machen über die Vergleichbarkeit des Falles Daschner mit dem aktuellen Fall. Was sie beide gemeinsam haben, ist die brennende Frage, ob für den Staat der Satz gilt „Der Zweck heiligt die Mittel“ oder ob dieser Satz nicht gilt. Ich bin der dezidierten Auffassung, daß sowohl für Steuererhebung als auch – erst recht – für Strafverfolgung das Gegenteil von diesem Satz gilt. Der Staat erlaubt es … nicht einmal Privaten, diesen Satz anzuwenden. – Worum geht es hier? Es geht hier um das Mittel „Förderung einer Straftat“ … mit dem einkalkulierten Risiko oder der einkalkulierten Chance, daß es Nachahmetäter geben wird, die auch in Zukunft mit einem Mausklick Daten, die sie nichts angehen und die auch niemand anders was angehen, zum Kauf anbieten. Es geht um den Zweck der Strafverfolgung. Die Strafverfolgung ist streng rechtsstaatlich an das Prinzip gebunden, daß nur ausdrücklich gesetzlich normierte Mittel zur Informationsbeschaffung zulässig sind und angewendet werden dürfen.

hr2 Der Tag: Also der Rechtsbruch durch staatliche Stellen läßt sich mit gar nichts rechtfertigen?

Hamm: … läßt sich auch nicht damit rechtfertigen – das ist ja jetzt dauernd im Gespräch –, daß man sagt, diese lumpigen 2,5 Millionen [Euro] die das jetzt kosten soll – man fragt sich, warum der eigentliche Täter jetzt 2,5 Millionen haben will und nicht 50 Millionen und ob man dann vielleicht auch dürfte, und nicht 10 Millionen? … – diese lumpigen 2,5 Millionen kämen dann locker wieder rein, wenn man dann 100 Millionen Steuern kassieren könnte. Das ist ungefähr die Quote, die man bei der internationalen Korruption einem deutschen Industrieunternehmen unter Strafe verbietet zu bezahlen an irgendeinen, sagen wir mal, nigerianischen korrupten Politiker, weil man einen 100-Millionen-Auftrag an Land ziehen will. Diesem Industrieunternehmen nimmt man diese Einlassung mit Recht nicht ab, und sagt, das dürfe nicht sein, auch wenn er sagt, zur Rettung der Finanzkraft und der Wirtschaftskraft und zur Rettung von Arbeitsplätzen sei dieser 100-Millionen-Auftrag nötig. Der Staat erlaubt mit Recht so etwas nicht, und er darf es nicht erlauben. Und der Fall Daschner zeigt, daß er es eigentlich auch seinen eigenen Beamten nicht erlaubt nach dem Prinzip „Der Zweck heiligt die Mittel“.

hr2 Der Tag: Wenn die Bundeskanzlerin und der Finanzminister jetzt öffentlich sagen, sie wollen diesen illegalen Deal mit geklauter Ware abschließen, und sie lassen es dann auch noch machen, ist das dann ein Tatbestand, müßten die dann angezeigt werden, müßten sie vor Gericht?

Hamm: Ja, also, ich bin immer dagegen, daß man erst anfängt, nach Strafbarkeit zu fragen. Der Staat als Informationshehler – es ist ja nicht wirklich Hehlerei, weil es kein wirklicher Diebstahl ist. Ich hab’ mich schon gewundert, und ich würde fast soweit gehen zu sagen, es ist ein Skandal, daß man überhaupt erwogen hat, auf ein solches Angebot einzugehen, und die Vergleiche, die man ständig heranzieht, und wie sie auch in Ihrer Sendung eine große Rolle gespielt haben: Kronzeugenregelung – das hat nun mal damit gar nichts zu tun, die ist nur auch bei gesetzlich vorgesehener Honorierung durch eine richterliche Strafzumessung erlaubt und darf nicht wild von Polizei versprochen werden; der V-Mann-Einsatz mit Vorzeigegeldscheinen für Scheinaufkäufe – auch das ist überhaupt nicht vergleichbar mit dem Ankauf von eindeutig illegale und mit hoher krimineller Energie erworbenen Informationen aus durchaus – das muß man ja sehen – erst einmal legalen Bankgeschäften. Nicht alle Konten auf Schweizer Banken haben einen kriminellen Hintergrund.

hr2 Der Tag: Was passiert, wenn jetzt diese Barriere trotz öffentlicher Diskussion erneut durchbrochen wird? Was bedeutet das für den Rechtsstaat?

Hamm: Also, man muß da unterscheiden zwischen den rechtlichen Konsequenzen, da würde ich sehr mich stark machen für die Anerkennung von Verwertungsverboten, und den faktischen Abläufen. Die faktischen Abläufe werden ja so sein wie damals im Fall Liechtenstein, daß schon das Herumfuchteln jetzt mit dieser CD in der politischen Diskussion zu vielen Selbstanzeigen führen wird, und sobald die CD da ist und ausgewertet wird und irgendjemand keine Selbstanzeige macht, dann wird er sehr schnell, wenn man ihm auf die Schliche seiner Steuerhinterziehung kommt, ein Geständnis ablegen, dann kommt es auf das Verwertungsverbot wieder nicht an, weil man dann aufgrund seines Geständnisses ihn verurteilen wird.

hr2 Der Tag: Das heißt, der Staat muß die Daten unter Umständen gar nicht vor Gericht benutzen. Vielleicht handelt sichs bei dem ganzen auch nur um Populismus, also vox populi sagt, der Datendeal sei richtig, wir haben das vorhin ja schon gehört, weil die großkopferten Steuerhinterzieher drangekriegt werden müssen, und also wird das Recht gebrochen, um dem Volk gerecht zu werden?

Hamm: Das Volk hat im Kopf: „Der Staat [meint: Der Zweck; J.F.] heiligt die Mittel“. Und wir haben den Rechtsstaat geschaffen, damit diese volkstümliche Auffassung sich nicht durchsetzt.

hr2 Der Tag: Das heißt?

Hamm: Das heißt, daß wenn man jetzt populistisch handelt, man den Rechtsstaat letztlich beschädigt.

Audio: hr2 Der Tag: Dealer, Diebe, Datenfänger – Wie der Staat ermittelt. Ab 44 Minuten:

© 2010: Hessischer Rundfunk.

Januar/Februar 2010

Veröffentlicht in Bericht, Notiz von jfenn am 5. Februar 2010

Es regnet, und dann schneit es wieder. Es wird wärmer, regnet. Dann wird es kälter, schneit und regnet, und dann schneit es wieder. Die Sonne scheint. Dann ist es neblig. Dunkle Wolken ziehen auf, und es wird kälter, schneit lange. Und dann regnets wieder. Der Schnee taut weg, und dann schneit es wieder. Lang anhaltender Regen. Dann wieder Schnee. Der Regen überfriert, dann taut das Eis weg, und dann wird es wieder kälter, und es schneit auch wieder.

Dilemma der tiefenpsychologischen Behandlung

Veröffentlicht in Krankheit, Leseerfahrungen, Meinung, Notiz, Psychoanalyse von jfenn am 3. Februar 2010

Auf dem Zauberberg denke ich an eine Leseerfahrung während meines Studiums zurück: In seinem (nicht unumstrittenen) Buch „Tiefenschwindel“[1][2] wies Dieter E. Zimmer einst darauf hin, es sei kennzeichnend für die Psychoanalyse, daß die Behandlung immer weiter fortgesetzt werde, daß die Analysanden damit immer weiter machten – auch und gerade, wenn sie den Eindruck hätten, daß ihnen die tiefenpsychologische Behandlung nicht weiterhelfe oder wenn es Anzeichen dafür gebe, daß sie ihnen sogar schade. Gerade jetzt sei es wichtig, die Behandlung nicht abzubrechen, sondern fortzusetzen, um einen Fortschritt zu erzielen. Das war ihm bei der Lektüre der Literatur aufgefallen, die sich bis Mitte der 1980er Jahre aus der Sicht ehemaliger Patienten kritisch mit der Psychoanalyse auseinandersetzte. Dazu fällt mir derzeit vor allem Kants Sapere aude! ein: „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“. Es ist paradox, aber nichts scheint den tiefenpsychologisch ausgerichteten Psychologen mehr zu irritieren als die Konfrontation mit dem „gesunden Menschenverstand“, ganz gleich auf welchem Gebiet und in welchem Zusammenhang. Gerade dann wird der Aufwand zur Begründung von Deutungen, aber auch der Widerstand gegenüber anderen Ansichten, auf den man stoßen wird, wenn man sie vorträgt, auffällig groß und immer größer. Und, um es mit einer tiefenpsychologischen Prämisse zu sagen: Das ist ganz bestimmt kein Zufall. Problematisch ist hier aus der Sicht des Patienten zweierlei: Zum einen die Abhängigkeit, in der er sich gegenüber dem Therapeuten befindet, weil sie eine notwendige Voraussetzung für die Behandlung selbst ist. Zum anderen das, was die wirtschaftswissenschaftliche Literatur einen principal-agent conflict nennt: Die Informationsverteilung zwischen Analysand und Analytiker ist ungleich. Der Analytiker hat im Zweifel die größere fachliche Qualifikation, darauf muß der Analysand vertrauen, wenn er ihn mit seiner eigenen Behandlung beauftragt. Und dieser Informationsvorschub des Behandlers steht meist einer konsequent aufgeklärten Haltung des Patienten entgegen. Eine aufgeklärte Auflösung dieses Dilemmas ist kaum möglich. Was bleibt, sind – hoffentlich – Zweifel. Man sollte ihnen nachgehen und sich an Kants Diktum erinnern – und es ernst nehmen.

Worte des Jahres 2009

Veröffentlicht in Netzkultur von jfenn am 3. Februar 2010

Keine Frage:

Aktuelles Beispiel: Die GEZ hat ein Webforum eröffnet. „Das moderierte Forum ist Montag bis Freitag von 8 bis 22 Uhr geöffnet.“ Das kommt dabei heraus, wenn Beamte Internet machen.

Deutschlandradio Wissen IV

Veröffentlicht in Bildung, Medien, Rundfunk von jfenn am 2. Februar 2010

Gerne möchte ich darauf hinweisen, daß es die Sendung „Hörsaal“ bei DRadio Wissen nun auch als Podcast zu hören gibt (Feed). Darin sind vorwiegend historische wissenschaftliche Vorträge zu hören. Es wurde auch eine Übersicht über die Sendung in die Website des Senders aufgenommen. Dort sind derzeit aber nur die vergangenen Sendungen bis zum Vortag aufgeführt, eine Vorschau fehlt. Auch im übrigen findet man online nur ein Programmschema. Auch das aktuelle Programmheft des Deutschlandradios für den Monat Februar 2010 enthält weiterhin leider keine darüber hinausgehenden Angaben zu dem neuen Programm, was erstaunt, weil die Programminformation des Deutschlandradios bisher vorbildlich war. Gut Ding will anscheinend Weile haben …

Nachdenken über das Drachenwesen IV

Veröffentlicht in Krankheit, Notiz von jfenn am 2. Februar 2010

Heute in Anwesenheit von Dr. K auf dem Zauberberg von einem kleinen Drachen getötet worden. Gefährlichkeit unterschätzt. Leider umsonst auf Hilfe vertraut. Paradox: Lebe tot weiter. Sehr viel Schnee um mich her, und laufend kommt neuer hinzu, apokalyptisch rot wie Blut. Blute auch selbst unstillbar immer weiter. Alles ist rot, aber es will sich keine Narbe bilden, die Wunde bleibt wahrscheinlich für immer offen. Mir wird kalt.

Dr. K heißt eigentlich nicht K. Das Kürzel habe ich in Anlehnung an Bertolt Brechts Herrn K(euner) gewählt.