Die Bibliothek und der Zufall

Kathrin Passig hat in der Zeit über ihre Schwierigkeiten mit Bibliotheken im allgemeinen und mit einem Bibliothekar im speziellen geschrieben, mit dem sie sich auf der letzten Buchmesse auf einem Podium unterhalten hatte, und mindestens zwei Blogger, die in meinem Feedreader auftauchen, haben darauf bereits reagiert. Da kann ich nicht abseits stehen und muß auch etwas schreiben. Nur zu einem Punkt von mehreren, zu denen etwas zu sagen wäre. Aus der Sicht des Benutzers diesmal.

Merkwürdig finde ich das Argument, im Internet sei es leichter, Zufallsfunde zu machen, als in Bibliotheken. Klaus Graf sieht es auch so, und das ist ja auch nicht weiter überaschend. Was mir beim Googlen so angeboten wird, ist immer mehr wie Kraut und Rüben sortiert, und da ich den Massengeschmack nicht teile, finde ich auf diesem Weg immer mehr Zufälliges – und gleichzeitig immer weniger wirklich Interessantes. Die Zufälligkeit der Suchmaschinen ist kein Vorteil, sondern es ist gerade das grundlegende Problem der Webrecherche. Nicht die Zahl der Treffer ist das Ärgerliche, sondern ihre Qualität.

Das mag mit Grafs „primärer Forschungsbibliothek … Google Book Search“ ein bißchen anders sein als mit den übrigen Suchfunktionen des Werbeportals Google – die Book Search ist meist brauchbar und das bei weitem interessanteste Angebot. Aber für die juristische Recherche komme ich um die beiden großen Datenbanken mittlerweile nicht mehr herum, und sei es nur aus Zeitgründen. Eine Juris- oder eine Beck-Online-Recherche ist so viel schneller und effizienter als der Einstieg über Kommentare und Lehrbücher, daß sich der Kauf von Fachliteratur mittlerweile erübrigt und man das Geld besser für die Fahrtkosten zur Bibliothek ausgibt.

Denn von zuhause kann man auf diese Informationen gar nicht zugreifen. Man kann nur die Katalogrecherche durchführen. Lesen muß man dann woanders. Der Online-Zugriff ist den Lehrenden an den Universitäten vorbehalten, die per VPN Zugriff auf das Campusnetz haben. Gleichzeitig wurde bei uns die allgemeine Lehrbuchsammlunng geschlossen, so daß man, wenn man nicht Student ist, die Bücher nur noch vor Ort benutzen kann. Und so führt die Neuordnung der wissenschaftlichen Bibliotheken in Frankfurt gemeinsam mit der Digitalisierung dazu, daß die Informationen, von denen Kathrin Passig als Netizen so schwärmt, gar nicht im Internet verfügbar sind. Da gibt es höchstens Metadaten. Die Digitalisierung der Information macht Bibliotheken nicht überflüssig, sie verknappt vielmehr das Informationsangebot, weil alles unter proprietärer Lizenz steht und hinter Paywalls oder in geschlossenen Netzwerken versteckt ist.

Deshalb gehe ich gar nicht in die Bibliothek, um dort Zufallsfunde zu machen, sondern um gezielt auf bestimmte Informationen zuzugreifen, die es anderweitig entweder gar nicht oder nur zu Mondpreisen gibt. Und dazu ist die Bibliothek tatsächlich unverzichtbar. Das ist die Praxis.

Was wir also eigentlich bräuchten, wären Nationallizenzen für Einzelnutzer für all diese wichtigen Wissensspeicher, allen voran für Juris, denn dieser Dienst ist ursprünglich aus Steuermitteln aufgebaut worden und wird heute teuer und unsozial vermarketet. Diese Praxis sorgt dafür, daß Fachinformationen sozial ungleich verteilt sind. Wer es sich leisten kann, etwa 1500 Euro im Jahr für einen privaten Datenbankzugang auszugeben, „weiß“ tatsächlich mehr und ist schneller informiert als derjenigen, der auf Bibliotheken angewiesen ist. Das ist also auch eine Frage der Ungleichheit des Zugangs zu Bildung. Und insoweit bin ich wiederum ganz bei Kathrin Passigs Kritik. Nur „Papiermuseen“ haben wir hier keine im Rhein-Main-Gebiet. Die Bestände werden gepflegt, die Auflagen sind aktuell, da ist nichts museal zu nennen. Wann war Passig eigentlich das letzte Mal in einem Lesesaal?

8 Kommentare zu „Die Bibliothek und der Zufall“

    1. Ich bedanke mich für das Zitat, und natürlich habe ich nichts dagegen. Die CC-ND-Lizenz habe ich als allgemeine Lizenz gewählt, weil ich nicht möchte, daß irgendwer einen Auszug bei einer Weiterverwendung aus dem Zusammenhang reißt und mir damit das Wort im Mund herumdreht. Das ist hier nicht der Fall, der Zusammenhang ist klar, und gegen redliche Zitate ist natürlich nichts einzuwenden, die gehen sowieso immer kraft Gesetzes. Locker bleiben! 🙂 (auch wenn man mal schlechte Erfahrungen mit der Journaille gemacht hat…)

    2. Danke für die Zustimmung zum Zitat, aber die Argumentation überzeugt mich nicht. Unredliche Zitate sind immer auch (ich sage sogar primär) ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht und § 14 UrhG. Die CC-Lizenz erlaubt ausdrücklich ein Vorgehen gegen Missbrauch, siehe etwa

      http://wiki.creativecommons.org/4.0/Moral_rights

      CC betrifft das Urheberrecht, und generell sollte man nicht das Urheberrecht vorschieben, wenn es um etwas anderes geht. Wer ein längeres Zitat aus dem Zusammenhang reißt, kann sich vor Gericht immer auch mit Art. 5 GG verteidigen, da CC-Lizenzen die Schranken des Urheberrechts (hier: Zitatrecht) nicht aushebeln können.

      Also wo ist der Vorteil von ND, was Abmahnung und gerichtliche Geltendmachung angeht? Auswahl des Gerichts? Streitwert?

      Wenn jemand unredlich zitiert, wird er sich meines Erachtens nicht von einer CC-ND-Lizenz abschrecken lassen. Dem Frevler ist eine CC-Lizenz sowas von wurscht.

    3. Das geht ja normativ nun doch ziemlich durcheinander… deshalb (und weil es mit dem Blogpost selbst gar nichts mehr zu tun hat) nur soviel: Früher stand mein Blog unter CC-BY. Dann tauchten einzelne Beiträge (es gibt hier nicht nur wissenschaftliche Stücke, sondern gelegentlich auch Politisches) in eher dubiosen Zusammenhängen auf, gestützt auf eben jene Lizenzbedingungen. Ich meine nicht, daß das nötig ist, und habe deshalb schon vor einiger Zeit zu CC-BY-ND gewechselt, was ich für einen Kompromiß halte, was die Weiterverwendung angeht. Das Zitatrecht als einer gesetzlichen Schranke des Urheberrechts besteht daneben. Jetzt könnte man sich darüber Gedanken machen, ob es sich in diesem Fall auf Archivalia um ein Zitat im Sinne des Gesetzes handelt – aber darauf kommt es nicht an, denn ich bin ja damit einverstanden. Genaugenommen könnte man die Lizenzierung auch ganz weglassen und nur mit der Einwilligung im Einzelfall und dem Zitatrecht arbeiten. Ehrlich gesagt, sind mir diese Fragen beim Bloggen aber nicht wichtig genug, um mir darüber den Kopf zu zerbrechen, denn meine Beiträge werden hinreichend beachtet und verbreitet. Mehr will ich gar nicht.

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